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Quran
3.10. Gewiß, denjenigen, die ungläubig sind, werden weder ihr Besitz noch ihre Kinder vor Allah etwas nützen. Sie sind es, die Brennstoff des (Höllen)feuers sein werden.
2.203. Waodhkuruu Allaha fiiayyamin maAAduudatin faman taAAadschdschala fii yawmaynifala ithma AAalayhi waman taakhkhara fala ithmaAAalayhi limani ittaqa waittaquu Allaha waiAAlamuuannakum ilayhi tuhscharuuna
2.203. Remember Allah through the appointed days. Then whoso hasteneth (his departure) by two days, it is no sin for him, and whoso delayeth, it is no sin for him; that is for him who wardeth off (evil). Be careful of your duty to Allah, and know that unto Him ye will be gathered. (Pickthall)
2.203. Und erinnert euch an Allah an abgezählten Tagen, und wer sich beeilt, an zwei Tagen, auf dem ist keine mutwillige Sünde, und wer späterbleibt, auf dem ist keine mutwillige Sünde, für den, der gottesfürchtig ist, und fürchtet Allah und wißt, daß ihr zu Ihm zusammengebracht werdet. (Ahmad v. Denffer)
2.203. Und gedenkt Allahs während einer bestimmten Anzahl von Tagen. Wer sich jedoch in zwei Tagen (mit dem Aufbruch) beeilt, den trifft keine Sünde, und wer länger bleibt, den trifft keine Sünde; (das gilt) für den, der gottesfürchtig ist. Fürchtet Allah und wißt, daß ihr zu Ihm versammelt werdet! (Bubenheim)
2.203. Huldigt Gott bei der Pilgerfahrt an den bestimmten (drei) Tagen (nach dem Werfen der Steine in Mina)! Hat einer sich beeilt und die Zeit auf zwei Tage gekürzt oder verlängert, so ist das kein Vergehen, sofern er gottesfürchtig ist. Gott sollt ihr ehrfürchtig dienen und wissen, dass ihr vor Ihm (am Jüngsten Tag) versammelt werdet.
(Azhar)
2.203. Und gedenkt ALLAHs an abgezählten Tagen . Und wer in zwei Tagen beeilt aufbricht, auf diese kommt keine Verfehlung zu, und wer später aufbricht, für diesen ist es (ebenfalls) keine Verfehlung; (dies) für denjenigen, der Taqwa gemäß handelt. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber und wisst, dass ihr doch vor Ihm versammelt werdet. (Zaidan)
2.203. Und gedenket Allahs in einer bestimmten Anzahl von Tagen! Und wenn es einer eilends in zwei Tagen abmacht, trifft ihn keine Schuld. Und wenn einer (damit) in Verzug gerät (und mehr Zeit benötigt), trifft ihn (ebenfalls) keine Schuld. (Dies gilt) für den, der gottesfürchtig ist. Fürchtet Allah! Ihr müßt wissen, daß ihr (dereinst) zu ihm versammelt werdet. (Paret)
2.203. Und gedenkt Allahs während einer bestimmten Anzahl von Tagen; und wer eilig in zwei Tagen aufbricht, den trifft keine Schuld, und wer länger bleibt, den trifft keine Schuld, wenn er gottesfürchtig ist. Und fürchtet Allah und wisset, daß ihr zu Ihm geführt werdet. (Rasul)
2.203. Und gedenkt Allahs (häufig) während den gezählten Tagen. Wer (jedoch) eilends nach zwei Tagen aufbricht, den trifft keine Schuld, (sofern er fromm ist,) und wer länger verweilt, den trifft keine Schuld, sofern er fromm ist. Und fürchtet Allah und wisst, dass ihr (dereinst) vor Ihm versammelt werdet. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 201 bis 203
Then there are others who say, "Our Lord, give us what is good in this world and also what is good in the Hereafter and save us from the torment of Fire." Such people shall have their due share (in both the worlds) according to what they earn. And Allah is swift at settling accounts. So pass these few appointed days in remembering Allah; then there is nothing wrong if one hastens on (from Mina) after two days or stays there (a day) longer, ( 222 ) " provided that he spends these days it piety. Do not disobey Him and remember that One Day you shall be mustered before Him.
Desc No: 222 That is, "It does not matter whether you return from Mina to Makkah on the 12th or the 13th of Dhul-Hijjah during the Tashriq days. The real thing that matters is not the number of days you stayed at Mina but whether you spent those days in establishing your relation with Allah during those days or in merry making."