2.280. Wa-in kana dhuu AAusratinfanadhiratun ila maysaratin waan tasaddaquukhayrun lakum in kuntum taAAlamuuna
2.280. And if the debtor is in straitened circumstances, then (let there be) postponement to (the time of) ease; and that ye remit the debt as alms giving would be better for you if ye did but know. (Pickthall)
2.280. Und wenn einer in Schwierigkeiten ist, so gilt Nachsicht bis zur Erleichterung, und daß ihr es als Spende gebt, ist besser für euch, wenn ihr das wißt (Ahmad v. Denffer)
2.280. Und wenn er (der Schuldner) in Schwierigkeiten ist, dann sei (ihm) Aufschub (gewährt,) bis eine Erleichterung (eintritt). Und daß ihr (es) als Almosen erlaßt, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wißt. (Bubenheim)
2.280. Wenn der Verschuldete in Schwierigkeiten ist, muss man ihm für die Rückzahlung Aufschub gewähren und warten, bis er zahlen kann. Entscheidet ihr euch dafür, ihm etwas oder alles als milde Gabe zu erlassen, ist das für euch besser. Wenn ihr nur wüsstet!
(Azhar)
2.280. Und sollte er in Schwierigkeit sein, dann gilt Nachsehen bis zur Erleichterung . Und wenn ihr sie (die Schulden) als Sadaqa lasst, ist es besser für euch, wenn ihr nur wüsstet. (Zaidan)
2.280. Und wenn (unter den Schuldnern, die Kapital zurückzahlen müssen) einer ist, der sich in Bedrängnis befindet, dann sei (ihm) Aufschub (gewährt), bis er Erleichterung gefunden hat! Es ist aber besser für euch, ihr gebt (dem, der in Bedrängnis ist) Almosen (indem ihr auf die Rückzahlung überhaupt verzichtet). (Das wird euch einleuchten) wenn (anders) ihr (richtig zu urteilen) wißt. (Paret)
2.280. Wenn jemand in Schwierigkeiten ist, dann gewährt ihm Aufschub, bis eine Erleichterung (eintritt). Doch wenn ihr mildtätig seid, so ist es besser für euch, wenn ihr es nur wüßtet. (Rasul)
2.280. Und wenn sich ein Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten befindet, dann sollt ihr ihm Aufschub gewähren bis zur Besserung seiner Verhältnisse. Erlasst ihr ihm aber die Schuld als gute Tat [Sadaqa], so ist es besser für euch, wenn ihr (es) nur wüsstet. (Périsset)