18.80. Waamma alghulamu fakanaabawahu mu/minayni fakhaschiina an yurhiqahumatughyanan wakufran
18.80. And as for the lad, his parents were believers and We feared lest he should oppress them by rebellion and disbelief. (Pickthall)
18.80. Und was den Jungen angeht, so sind seine beiden Eltern zwei Gläubige, und wir fürchteten, daß er sie hart bedrücken würde in Grenzenlosigkeit und Glaubensverweigerung, (Ahmad v. Denffer)
18.80. Was den Jungen angeht, so waren seine Eltern gläubige (Menschen). Da fürchteten wir, daß er sie durch (seine) Auflehnung und durch (seinen) Unglauben bedrücken würde. (Bubenheim)
18.80. Was den Jungen anbelangt, so waren seine Eltern gläubige Menschen, und wir fürchteten, wenn er am Leben bliebe, würde er Gewalttaten und Unglauben über sie bringen. (Azhar)
18.80. Und hinsichtlich des Jungen: Dessen Eltern waren beide Mumin, und wir 2 fürchteten, dass er beide mit Ausschweifung und Kufr überzieht. (Zaidan)
18.80. Und was den Burschen (ghulaam) angeht, so waren seine Eltern gläubig (er aber nicht). Und wir fürchteten, daß sie unter seiner Widersetzlichkeit und seinem Unglauben zu leiden haben würden. (Paret)
18.80. Und was den Jüngling anbelangt, so waren seine Eltern Gläubige, und wir fürchteten, er könnte Schmach durch Widersetzlichkeit und Unglauben über sie bringen. (Rasul)