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Quran
44.31. von Fir´aun. Er war überheblich und einer der Maßlosen.

[ adDuhan:31 ]


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Alle Suren anzeigen | Ansicht von Surah alBaqara (2)  Ayah: 282

 


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Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



2.282. Ya ayyuha alladhiina amanuuidha tadayantum bidaynin ila adschalin musammanfaoktubuuhu walyaktub baynakum katibun bialAAadliwala ya/ba katibun an yaktuba kamaAAallamahu Allahu falyaktub walyumlili alladhiiAAalayhi alhaqqu walyattaqi Allaha rabbahu walayabkhas minhu schay-an fa-in kana alladhii AAalayhialhaqqu safiihan aw daAAiifan aw la yastatiiAAuan yumilla huwa falyumlil waliyyuhu bialAAadli waistaschhiduuschahiidayni min ridschalikum fa-in lam yakuunaradschulayni faradschulun waimraatani mimman tardawnamina alschschuhada-i an tadilla ihdahumafatudhakkira ihdahuma al-okhrawala ya/ba alschschuhadao idha maduAAuu wala tas-amuu an taktubuuhu saghiiran awkabiiran ila adschalihi dhalikum aqsatu AAindaAllahi waaqwamu lilschschahadati waadnaalla tartabuu illa an takuuna tidscharatanhadiratan tudiiruunaha baynakum falaysa AAalaykumdschunahun alla taktubuuha waaschhiduu idhatabayaAAtum wala yudarra katibun walaschahiidun wa-in tafAAaluu fa-innahu fusuuqun bikum waittaquuAllaha wayuAAallimukumu Allahu waAllahubikulli schay-in AAaliimun

2.282. O ye who believe! When ye contract a debt for a fixed term, record it in writing. Let a scribe record it in writing between you in (terms of) equity. No scribe should refuse to write as Allah hath taught him, so let him write, and let him who incurreth the debt dictate, and let him observe his duty to Allah his Lord, and diminish naught thereof. But if he who oweth the debt is of low understanding, or weak, or unable himself to dictate, then let the guardian of his interests dictate in (terms of) equity. And call to witness, from among your men, two witnesses. And if two men be not (at hand) then a man and two women, of such as ye approve as witnesses, so that if the one erreth (through forgetfulness) the other will remember. And the witnesses must not refuse when they are summoned. Be not averse to writing down (the contract) whether it be small or great, with (record of) the term thereof. That is more equitable in the sight of Allah and more sure for testimony, and the best way of avoiding doubt between you; save only in the case when it is actual merchandise which ye transfer among yourselves from hand to hand. In that case it is no sin for you if ye write it not. And have witnesses when ye sell one to another, and let no harm be done to scribe or witness. If ye do (harm to them) lo! it is a sin in you. Observe your duty to Allah. Allah is teaching you. And Allah is Knower of all things. (Pickthall)

2.282. Ihr, die glauben, wenn ihr euch verschuldet, mit einer Schuld zu einer festgesetzten Frist, so schreibt sie auf, und es soll zwischen euch ein Schreiber sachgerecht aufschreiben, und es weigere sich kein Schreiber, daß er aufschreibe, wie es ihn Allah gelehrt hat, also soll er aufschreiben, und diktieren soll derjenige, auf dem die Rechtspflicht ist, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten, und er mindere nichts davon, und wenn derjenige, auf dem die Rechtspflicht ist schwachköpfig oder schwach ist, oder er kann es nicht, daß er diktiert so soll sein Schutzfreund sachgerecht diktieren, und verlangt das Zeugnis zweier Zeugen von euren Männern, und wenn es nicht zwei Männer sind, so ein Mann und zwei Frauen, mit denen ihr als Zeugen zufrieden seid, daß - geht die eine von beiden fehl - so die eine von beiden die andere erinnert, und die Zeugen weigern sich nicht wenn sie gerufen werden, und werdet nicht müde, daß ihr sie aufschreibt klein oder groß, zu ihrer Frist Dies ist richtiger bei Allah und beständiger für das Zeugnis und näher, daß ihr nicht Zweifel bekommt, außer es geht um ein vorhandenes Handelsgut, das ihr zwischen euch zirkulieren laßt so ist kein Vergehen auf euch, wenn ihr es nicht aufschreibt, und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Käufe tätigt, und es wird dem Schreiber kein Schaden angetan und nicht dem Zeugen, und wenn ihr das tut, so ist es eine Frevelei von euch, und fürchtet Allah, so lehrt euch Allah, und Allah hat von allem Wissen. (Ahmad v. Denffer)

2.282. O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf. Und ein Schreiber soll (es) für euch gerecht aufschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah (es) ihn gelehrt hat. So soll er denn schreiben, und diktieren soll der Schuldner, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon schmälem. Wenn aber der Schuldner töricht oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, so soll sein Sachwalter (es) gerecht diktieren. Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, - damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden. Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben! Das ist gerechter vor Allah und richtiger für das Zeugnis und eher geeignet, daß ihr nicht zweifelt; es sei denn, es ist ein sofortiger Handel, den ihr unter euch tätigt. Dann ist es keine Sünde für euch, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt. Und kein Schreiber oder Zeuge soll zu Schaden kommen. Wenn ihr (es) aber (dennoch) tut, so ist es ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah! Und Allah lehrt euch. Allah weiß über alles Bescheid. (Bubenheim)

2.282. O ihr Gläubigen! Wenn ihr ein befristetes Darlehen vereinbart, so müsst ihr das schriftlich festhalten. Ein Schreiber soll in eurem Beisein aufschreiben, was recht und richtig ist. Niemand soll ablehnen, so zu schreiben, wie Gott es ihn gelehrt hat. Er muss schreiben. Der Schuldner soll diktieren, Gott seinen Herrn fürchten und die Summe genau unvermindert nennen. Ist der Schuldner entscheidungsunfähig, schwach, oder unfähig zu diktieren, so soll sein Sachwalter auf gerechte Weise diktieren. Nehmt als Zeugen zwei eurer Männer, sonst einen Mann und zwei Frauen, die ihr als Zeugen akzeptiert! Die beiden Frauen haben bei der Beweisführung gemeinsam Zeugnis abzulegen, damit die eine die andere erinnert oder korrigiert. Die Zeugen haben zu erscheinen, wenn sie vorgeladen werden und dürfen sich nicht weigern. Es darf euch nicht verdrießen, eine Schuld aufzuschreiben, sei sie klein oder groß, wenn es sich um eine befristete handelt. Das ist ein von Gott für gerecht erachtetes Verfahren, sicherer bei der Beweisführung und geeigneter dafür, dass keine Zweifel aufkommen. Von dieser Anordnung wird die Begleichung von vorhandenen Handelswaren, die ihr austauscht, ausgenommen. Diese braucht ihr nicht aufzuschreiben. Sorgt dafür, dass beim Kauf und beim Verkauf Zeugen anwesend sind! Hütet euch davor, Schreiber oder Zeugen zu belästigen! Wer ihnen etwas antut, begeht eine Sünde (deren Folgen auf euch zurückfallen). Fürchtet Gott, Der euch alle Dinge lehrt! Gott weiss alles. (Azhar)

2.282. Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Wenn ihr einander eine Schuld für eine festgesetzte Frist gewährt, dann schreibt sie nieder! Und ein Schriftführer soll für euch gerecht schreiben. Und ein Schriftführer darf nicht ablehnen, zu schreiben, wie ALLAH es ihm lehrte. So soll er schreiben! Und der Schuldner soll diktieren, ALLAH gegenüber, seinem HERRN, Taqwa gemäß handeln und nichts davon geringer angeben. Und sollte der Schuldner beschränkt, schwach oder unfähig sein, selbst zu diktieren, dann soll sein Wali gerecht diktieren. Und lasst zwei Zeugen von euren Männern ihn (den Vertrag) bezeugen. Und sollten beide keine Männer sein, dann sollen sie ein Mann und zwei Frauen von den Zeugen sein, die ihr akzeptiert, denn sollte die eine von beiden (Frauen) sich irren, dann kann die eine die andere erinnern. Und die Zeugen dürfen das Zeugnis nicht verweigern, wenn sie geladen werden. Und seid nicht lustlos, sie (die Schuld) niederzuschreiben, egal ob sie klein oder groß ist, bis zu ihrer Frist. Dies ist gerechter vor ALLAH, glaubwürdiger für das Zeugnis und näher dazu, keine Zweifel zu hegen. Ausgenommen davon - wenn es sich um einen gegenwärtigen Handel dreht, den ihr untereinander zum Abschluss bringt, dann trifft euch keine Verfehlung, wenn ihr ihn (diesen Handel) nicht niederschreibt. Und lasst es bezeugen, wenn ihr miteinander Handel betreibt. Und weder ein Schriftführer noch ein Zeuge dürfen geschädigt werden. Und solltet ihr es dennoch tun, so ist dies zweifelsohne Fisq von euch. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber! Und ALLAH lehrt euch. Und ALLAH ist über alles allwissend. (Zaidan)

2.282. Ihr Gläubigen! Wenn ihr auf eine bestimmte Frist ein Schuldverhältnis eingeht, dann schreibt es auf! Und ein Schreiber soll (es) in eurem Beisein aufschreiben, so wie es recht und billig ist (bil-`adli). Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es ihn gelehrt hat. Er soll schreiben. Und der Schuldner soll diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon abzwacken. Und wenn der Schuldner schwachsinnig (safieh) oder minderjährig ist oder (aus irgend welchen Gründen) nicht selber zu diktieren vermag, soll sein Anwalt (walie) diktieren, so wie es recht und billig ist (bil-`adli). Und nehmt zwei Zeugen unter euren Männern! Wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind, - (zwei Frauen) damit (für den Fall), daß die eine von ihnen sich irrt, die eine (die sich nicht irrt) die andere (die sich irrt, an den wahren Sachverhalt) erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern (als solche aufzutreten), wenn sie (dazu) aufgefordert werden. Und laßt es euch nicht verdrießen, es aufzuschreiben, (die Summe sei) klein oder groß, (damit es) bis zu seiner Frist (festgelegt sei)! Auf diese Weise ist, so dünkt es Allah, am besten dafür gesorgt, daß ihr gerecht handelt und richtig Zeugnis abgebt, und (so ist) am ehesten (gewährleistet), daß ihr (später über die Zeugenaussagen) nicht Zweifel hegt. Anders ist es, wenn es sich um eine augenblicklich greifbare, unter euch zirkulierende Ware handelt. Dann ist es für euch keine Sünde, wenn ihr sie nicht aufschreibt. Aber nehmt, wenn ihr ein Kaufgeschäft abschließt, (wenigstens) Zeugen! Und kein Schreiber oder Zeuge soll (bei alledem) schikaniert werden. Wenn ihr es (dennoch) tut, verübt ihr Frevel. Und fürchtet Allah! Allah lehrt euch (was ihr tun sollt) und weiß über alles Bescheid. (Paret)

2.282. O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr eine Anleihe gewährt oder aufnehmt zu einer festgesetzten Frist, dann schreibt es nieder. Und ein Schreiber soll es in eurem Beisein getreulich niederschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es gelehrt hat. So schreibe er also, und der Schuldner soll es diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon weglassen. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, dann soll sein Sachwalter getreulich für ihn diktieren. Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann (sollen es bezeugen) ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran) erinnert. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben - (seien es) große oder kleine (Beträge) - bis zur festgesetzten Frist. Das ist rechtschaffener vor Allah und zuverlässiger, was die Bezeugung angeht und bewahrt euch eher vor Zweifeln, es sei denn es handelt sich um eine sogleich verfügbare Ware, die von Hand zu Hand geht unter euch; dann ist es kein Vergehen für euch, wenn ihr es nicht niederschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Handel treibt. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen soll Schaden zugefügt werden. Und wenn ihr es tut, dann ist es wahrlich ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah. Und Allah lehrt euch, und Allah ist über alles kundig. (Rasul)

Tafsir von Maududi für die Ayaat 282 bis 282

O Believers, when you contract a debt for a fixed; ( 325 ) term, you should put it in writing. ( 326 ) Let a scribe write with equity the document for the parties. The scribe whom Allah has given the gift of literacy should not refuse to write. Let him write and let the one under obligation (the debtor) dictate, and he should fear Allah, his Lord, and should not diminish from or add anything to the terms which have been settled. But if the borrower be of low understanding or weak or unable to dictate (for any reason), then let the guardian of his interests dictate it with equity. And let two men from among you ( 327 ) bear witness to all such documents. But if two men be not available, there should be one man and two women to bear witness so that if one of the women forgets (anything), the other may remind her. The witnesses should be from among such people whom you approve of as witnesses. ( 328 ) When the witnesses are asked to testify, they should not refuse to do so. Do not neglect to reduce to writing your transaction for a specified term, whether it be big or small. Allah considers this more just for you, for it facilitates the establishment of evidence and lessens doubts and suspicions. Of course, there is no harm if you do not put in writing the common transactions you conclude daily on the spot, ( 329 ) but in case of commercial transactions you should have witnesses. The scribe and the witnesses should not be harassed: ( 330 ) if you do so, you shall be guilty of sin. You should guard against the wrath of Allah; He gives you the knowledge of the right way for Allah has the knowledge of everything.

Desc No: 325
From this it is deduced that the term for a debt must be specified.  

Desc No: 326
This warns against a common practice: friends and relatives do not put debt agreements into formal writing, for such a thing, according to them, shows lack of trust. Allah admonishes that agreements concerning debt and business should be recorded and testified by witnesses in order to keep the affairs of the people clean. A Tradition of the Holy Prophet says that three kinds of the people cry out to Allah for help but are not answered: first, those who have ill tempered wives but do not divorce them; second, those who are entrusted with the property of orphans but return it to them before they attain maturity; third, those who lend money to others without any document or evidence.  

Desc No: 327
"From among you": from among the Muslims. Imam Abu Hanifah, holds the opinion that the non-Muslims also can be made the witnesses.  

Desc No: 328
As the establishment of the truth of a case depends to a great degree on the reliability of witnesses, a very high standard of qualification is demanded of them. Only those persons who are known to lead respectable lives and bear good moral character and are honest should be made the witnesses. 

Desc No: 329
Even in the case of those transactions which are carried out on the spot in everyday business, it is better to record them; nevertheless there is no harm if commercial transactions carried on daily between neighbouring traders are not recorded. 

Desc No: 330
It implies two things. No one should be forced to become a scribe or a witness against his will, and no one should harass the scribe or the witness just because he gives true evidence against the interests of a party. 



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