24.24. On the day when their tongues and their hands and their feet testify against them as to what they used to do, (Pickthall)
24.24. An dem Tag, an dem ihre Zungen gegen sie zeugen, und ihre Hände und ihre Füße, wegen dem, was sie getan haben, (Ahmad v. Denffer)
24.24. am Tag, da ihre Zungen und ihre Hände und ihre Füße gegen sie Zeugnis ablegen werden über das, was sie zu tun pflegten. (Bubenheim)
24.24. an jenem Tag, an dem ihre Zungen, Hände und Füße gegen sie über die Taten, die sie begangen haben, Zeugnis ablegen werden. (Azhar)
24.24. An dem Tag, wenn ihre Zungen, ihre Hände und ihre Füße gegen sie Zeugnis ablegen über das, was sie zu tun pflegten. (Zaidan)
24.24. am Tag (des Gerichts), da ihre Zunge, ihre Hände und ihre Füße gegen sie Zeugnis ablegen werden über das, was sie (in ihrem Erdenleben) getan haben. (Paret)
24.24. an dem Tage, wo ihre Zungen und ihre Hände und ihre Füße gegen sie das bezeugen werden, was sie getan haben. (Rasul)