30.38. So give to the kinsman his due, and to the needy, and to the wayfarer. That is best for those who seek Allah ' s countenance. And such are they who are successful. (Pickthall)
30.38. Also gib dem Verwandten sein Recht und dem Armen und dem ”Sohn des Weges”. Das ist besser für diejenigen, die das Antlitz Allahs möchten, und diese, ihnen ergeht es wohl. (Ahmad v. Denffer)
30.38. So gib dem Verwandten sein Recht, ebenso dem Armen und dem Sohn des Weges´. Das ist besser für diejenigen, die Allahs Angesicht begehren. Und jene sind es, denen es wohl ergeht. (Bubenheim)
30.38. Gib dem Verwandten sein Recht, desgleichen dem Bedürftigen und dem mittellosen Durchreisenden! Das ist das Beste für die Rechtschaffenen, die Gottes Wohlgefallen anstreben. Das sind die Erfolgreichen. (Azhar)
30.38. Also gib dem Nahverwandten das ihm Zustehende, sowie dem Armen und dem in Not geratenen Reisenden. Dies ist besser für diejenigen, die (das Wohlgefallen) ALLAHs anstreben. Und diese sind die wirklichen Erfolgreichen. (Zaidan)
30.38. Gib nun dem Verwandten, was ihm (von Rechts wegen) zusteht, ebenso dem Armen und dem, der unterwegs ist! Das (zu tun) ist gut für diejenigen, die nach Allahs Antlitz verlangen. Denen (die so handeln) wird es wohl ergehen. (Paret)
30.38. So gib dem Verwandten, was ihm zusteht, wie auch dem Bedürftigen und dem Sohn des Weges. Das ist das Beste für die, die nach Allahs Antlitz verlangen, und sie sind die Erfolgreichen. (Rasul)