62.9. Ya ayyuha alladhiina amanuuidha nuudiya lilssalati min yawmialdschumuAAati faisAAaw iladhikri Allahiwadharuu albayAAa dhalikum khayrun lakum in kuntumtaAAlamuuna
62.9. O ye who believe! When the call is heard for the prayer of the day of congregation, haste unto remembrance of Allah and leave your trading. That is better for you if ye did but know. (Pickthall)
62.9. Ihr, die glauben, wenn zum Gebet gerufen wird, vom Tag der Versammlung, so lauft herbei zum Gedenken Allahs und laßt das Kaufen, das ist besser für euch, wenn ihr es wüßtet, (Ahmad v. Denffer)
62.9. O die ihr glaubt, wenn zum Gebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zu Allahs Gedenken und laßt das Kaufgeschäft. Das ist besser für euch, wenn ihr wißt. (Bubenheim)
62.9. O ihr Gläubigen! Wenn am Freitag zum Gebet gerufen wird, dann begebt euch schnell dorthin, um Gottes zu gedenken, und lasst das Handelsgeschäft ruhen! Das ist für euch das Beste. Wenn ihr es nur wüsstet! (Azhar)
62.9. Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Wenn zum rituellen Gebet vom Freitag gerufen wurde, dann strebt zum Gedenken ALLAHs und lasst vom Geschäftsbetrieb ab. Das ist besser für euch, würdet ihr es wissen. (Zaidan)
62.9. Ihr Gläubigen! Wenn am Freitag zum Gebet (salaat) gerufen wird, dann wendet euch mit Eifer dem Gedenken Allahs zu und laßt das Kaufgeschäft (bai`) (so lange ruhen)! Das (zaalikum) ist besser für euch, wenn (anders) ihr (richtig zu urteilen) wißt. (Paret)
62.9. O ihr, die ihr glaubt, wenn zum Freitagsgebet gerufen wird, dann eilt zum Gedenken Allahs und stellt den Geschäftsbetrieb ein. Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüßtet. (Rasul)