68.42. Yawma yukschafu AAan saqin wayudAAawnaila alssudschuudi fala yastatiiAAuuna
68.42. On the day when it befalleth in earnest, and they are ordered to prostrate themselves but are not able, (Pickthall)
68.42. Am Tag, an dem die Wade entblößt wird, und sie zum Niederwerfen gerufen werden, und sie können es nicht, (Ahmad v. Denffer)
68.42. Am Tag, da (manch) ein Schenkel entblößt wird und sie aufgerufen werden, sich (anbetend) niederzuwerfen, aber da werden sie es nicht können, (Bubenheim)
68.42. Wenn es am Jüngsten Tag hart zugeht und die Ungläubigen aufgefordert werden, sich anbetend niederzuwerfen, werden sie es nicht können. (Azhar)
68.42. An dem Tag, wenn etwas Schwerwiegendes aufgedeckt wird und sie zum Sudschud aufgefordert werden, dann es nicht können, (Zaidan)
68.42. Am Tag (des Gerichts), da die Sache brenzlig wird und sie aufgefordert werden, sich (vor Allah in Anbetung) niederzuwerfen, (es) aber nicht zu tun vermögen, (Paret)
68.42. Am Tage, wenn die Beine entblößt werden und sie aufgefordert werden, sich anbetend niederzuwerfen, werden sie es nicht können. (Rasul)