8.67. Ma kana linabiyyin an yakuunalahu asrahatta yuthkhina fii al-ardituriiduuna AAarada alddunya waAllahuyuriidu al-akhirata waAllahu AAaziizun hakiimun
8.67. It is not for any Prophet to have captives until he hath made slaughter in the land. Ye desire the lure of this world and Allah desireth (for you) the Hereafter, and Allah is Mighty, Wise. (Pickthall)
8.67. Es ist nicht an einem Propheten, daß er Gefangene hat, bis er richtig niedergekämpft hat im Land. Ihr möchtet die Güter dieser Welt, und Allah möchte das Jenseits, und Allah ist mächtig, weise. (Ahmad v. Denffer)
8.67. Es steht keinem Propheten zu, Gefangene zu haben, bis er (den Feind überall) im Land schwer niedergekämpft hat. Ihr wollt Glücksgüter des Diesseitigen, aber Allah will das Jenseits. Allah ist Allmächtig und Allweise. (Bubenheim)
8.67. Kein Prophet darf Kriegsgefangene nehmen, die er gegen Lösegeld freigibt, solange er den ungläubigen Feinden nicht überall im Land nachgestellt hat. Ihr wolltet die dießeitigen Güter haben, und Gott will für euch das Jenseits. Gottes Allmacht und Weisheit sind unermesslich. (Azhar)
8.67. Es gebührt keinem Propheten, Gefangene zu machen, bevor er (den Feinden) im Lande empfindliche Verluste zugefügt hat. Ihr strebt das Vergängliche vom Dießeits an und ALLAH will (für euch) das Jenseits. Und ALLAH ist allwürdig, allweise. (Zaidan)
8.67. Kein Prophet darf Kriegsgefangene haben (und sie gegen Lösegeld freigeben), solange er nicht (die Gegner überall) im Land (ard) vollständig niedergekämpft hat (yuthkhina). Ihr wollt die Glücksgüter (`arad) des Diesseits, aber Allah will (für euch) das Jenseits. Er ist mächtig und weise. (Paret)
8.67. Einem Propheten geziemt es nicht, Gefangene zu (be-)halten, sofern er nicht heftig auf dieser Erde gekämpft hat. Ihr wollt die Güter dieser Welt, Allah aber will (für euch) das Jenseits. Und Allah ist Erhaben, Allweise. (Rasul)