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Quran
9.17. Es steht den Götzendienern nicht zu, Allahs Gebetsstätten zu bevölkern, wo sie gegen sich selbst Zeugnis ablegen durch den Unglauben. Deren Werke werden hinfällig, und im (Höllen)feuer werden sie ewig bleiben.

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Ansicht der Ahadith 37-40 von 40 Ahadith, Seite 4/4

 

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Kapitel: 14, Nummer: 557
Ibn `Abbâs (r) berichtete:
"Der Prophet (s) trank Zamzam-Wasser im Stehen."

(Bukhârî)

Von der Sunna des Propheten, Köln 1994, S. 550 2. Auflage, aus dem Arabischen von M. Ibn Rassoul


Kapitel: 14, Nummer: 558
Ibn `Umar (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:
"Verrichtet einige eurer Gebete in euren Wohnungen und macht sie nicht zu Friedhöfen."

(Bukhârî)

Von der Sunna des Propheten, Köln 1994, S. 546 2. Auflage, aus dem Arabischen von M. Ibn Rassoul


Kapitel: 14, Nummer: 559
Abû Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:
"Wenn jemand von euch auf einen anderen schaut, der ihm gegenüber an Gütern und Aussehen bevorzugt ist, so soll er auf einen anderen schauen, der ihm unterliegt, und dem er selbst gegenüber bevorzugt ist."

(Bukhârî und Muslim)

Von der Sunna des Propheten, Köln 1994, S. 554 2. Auflage, aus dem Arabischen von M. Ibn Rassoul


Kapitel: 14, Nummer: 560
`Abdullâh (r) berichtete:
>> Wir waren zur Zeit des Propheten (s) noch junge Männer, die nichts hatten, und der Gesandte Allahs (s) sagte zu uns:
"O ihr jungen Männer, wer von euch in der Lage ist, den Pflichten der Ehe nachzugehen, der soll heiraten; denn dies hilft, die Blicke ( zu anderen Frauen) zurückzuhalten und die Keuschheit vor Schändlichkeiten zu wahren. Wer aber dies nicht zu tun vermag, der soll fasten; denn es sit eher für ihn ein Schutz (vor sündhafter Hanndlung)!" <<

(Bukhârî)

Von der Sunna des Propheten, Köln 1994, S. 291 2. Auflage, aus dem Arabischen von M. Ibn Rassoul



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