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23.37. Es gibt nur unser diesseitiges Leben: Wir sterben und wir leben, und wir werden nicht auferweckt.

[ alMu'minun:37 ]


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 Kapitel: Die Leihe
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Ansicht der Ahadith 1-7 von 7 Ahadith, Seite 1/1

 


Kapitel: 38, Nummer: 1
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wer Sachen von den Leuten mit der Absicht borgt, diese zurĂŒckzugeben, dem wird Allah zur ErfĂŒllung verhelfen und wer Sachen von den Leuten mit der Absicht borgt, diese zu unterschlagen, den wird Allah ins Verderben stĂŒrzen."(Die Leihe versteht sich als ein VertrauensverhĂ€ltnis, das auf dem Grundsatz einer unentgeltlichen Überlassung von beweglichen und unbeweglichen Sachen und zum vorlĂ€ufigen Gebrauch seitens des Verleihers unter der Verpflichtung der RĂŒckgabe an den Entleiher, zustandekommt. Der Vertrauensbruch ist im Islam nicht nur in einem solchen Fall, sondern ĂŒberhaupt und gegenĂŒber allen Menschen, ob sie Muslime oder Nichtmuslime sind, eine schwerwiegende SĂŒnde)


Kapitel: 38, Nummer: 2
Dschabir Ibn 'Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Ich kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, als er in der Moschee war. ... Der Prophet sagte zu mir: »Verrichte ein Gebet mit zwei Rak'a!« Das war, als er mir etwas schuldete. Er zahlte mir danach seine Schuld und noch mehr* dazu. "(Dieses "Mehr" darf nicht eine Zinsform verstanden werden, um Zinsen zu rechtfertigen, sondern als eine unaufgeforderte freiwillige Gabe, die völlig legitim ist)


Kapitel: 38, Nummer: 3
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wer (nach seinem Tod) Vermögen hinterlĂ€sst, so geht dieses an seine Erben. Wer aber UnterhaltsbedĂŒrftige hinterlĂ€sst, so ĂŒbernehmen wir (Muslime) deren Versorgung." (Siehe Hadith Nr.2399)


Kapitel: 38, Nummer: 4
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Es gibt keinen unter den GlĂ€ubigen, dem ich nicht am allernĂ€chsten stehe, sowohl im Dießeits als auch im Jenseits. Leset, wenn ihr wollt:"Der Prophet steht den GlĂ€ubigen nĂ€her als sie sich selber..." (Qur'an 33:6).Wer also von den GlĂ€ubigen stirbt und Vermögen hinterlĂ€sst, so geht dieses an seine gesetzlichen Erben, gleichwohl wer sie sind. Wer aber Schulden oder BedĂŒrftige hinterlĂ€sst, so sollen diese zu mir kommen denn ich stehe ihnen am allernĂ€chsten." (Siehe Hadith Nr. 2398 sowie 0893, 2262, 7138 und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 38, Nummer: 5
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Die Verzögerung der Schuldentilgung durch einen Reichen ist ein grobes Unrecht."


Kapitel: 38, Nummer: 6
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Ein Mann kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und forderte von ihm in grober Art und Weise die RĂŒckzahlung seiner Schulden. Die GefĂ€hrten des Propheten wollten sich an den Mann heranmachen, und der Prophet sagte zu ihnen: »Lasset ihn denn wer Anspruch auf etwas hat, dem steht auch das Wort zu!«"


Kapitel: 38, Nummer: 7
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wer seine eigene Sache bei einem Mann oder einem Menschen findet, der bankrott gemacht hat, dem steht eher das Recht (auf die Sache) zu, vor den anderen (GlÀubigern)."



Ansicht von 1-7 von 7 Ahadith, Seite 1/1