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Quran
4.163. Gewiß, Wir haben dir (Offenbarung) eingegeben, wie Wir Nuh und den Propheten nach ihm (Offenbarung) eingegeben haben. Und Wir haben Ibrahim, Isma´il, Ishaq, Ya´qub, den Stämmen, "Isa, Ayyub, Yunus, Harun und Sulaiman (Offenbarung) eingegeben, und Dawud haben Wir ein Buch der Weisheit gegeben.

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 Kapitel: Die Heirat (Nikah)
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Ansicht der Ahadith 1-12 von 67 Ahadith, Seite 1/6

 

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Kapitel: 60, Nummer: 1
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Eine Gruppe von drei Männern suchte die Wohnungen der Frauen des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, auf, um sich über die Frömmigkeit des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu erkundigen. Als sie davon Kenntnis nahmen, machten sie den Eindruck, als ob sie derartige Praxis für gering schätzten. Sie sagten dann:»Wer sind wir gegenüber dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm? Ihm ist doch jede vergangene und künftige Schuld vergeben worden.«* Einer von ihnen sagte: »Was mich aber angeht, so verbringe ich die ganze Nacht im Gebet.« Ein anderer berichtete: »Ich aber faste die ganze Zeit und breche nicht mein Fasten.« Der dritte sagte: »Ich enthalte mich aber der Frauen und werde niemals heiraten.« Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, kam hinzu und sagte: »Seid ihr diejenigen, die dies und jenes gesagt haben? Was mich wirklich angeht, so bin ich bei Allah unter euch derjenige, der Allah am meisten fürchtet und Ihm gegenüber am frömmsten ist. Dennoch faste ich und breche mein Fasten, bete ich und gehe schlafen und heirate die Frauen. Wer sich von diesem meinem Weg (Sunna) abwendet, der gehört nicht zu mir!«"(*Vgl.Qur'an 48:1ff. Ferner Hadith Nr.1130, 4837, 5063, 6307, 6471, 7507 und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 60, Nummer: 10
Ibn 'Umar berichtete: "Die Leute sprachen vom schlechten Vorzeichen (Omen) in der Gegenwart des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu ihnen: »Wenn es ein schlechtes Vorzeichen in einer Sache geben würde, dann nur im Zusammenhang mit einer Frau, mit einem Wohnhaus und mit einem Pferd,« "(Siehe Hadith Nr.5093 und 5095)


Kapitel: 60, Nummer: 11
Sahl Ibn Sa'd berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wenn es etwas davon (schlechten Vorzeichen) in einer Sache geben würde, dann nur im Zusammenhang mit einer Frau, mit einem Wohnhaus und mit einem Pferd.«(Siehe Hadith Nr. 5093 und 5094)


Kapitel: 60, Nummer: 12
Usama Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Ich habe nach mir keine Versuchung hinterlassen, die den Männern schädlicher wäre, als die Frauen!"


Kapitel: 60, Nummer: 13
'A'ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: "Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, trat bei mir ein, während sich ein Mann bei mir befand. Es sah durch sein verändertes Gesicht so aus, als ob er so etwas nicht gern hätte. Ich sagte zu ihm: »Er ist doch mein Bruder (durch die Rada'a *).« Der Prophet erwiderte: »Seht richtig, wer eure Brüder sind denn die Rada'a * ist nur durch stillen des Hungers (=Madscha'a **).« "(*Auf Grund der Rada'a (=das Stillen) entsteht eine Milchgeschwisterschaft, durch welche die Heirat unter derartigen Geschwistern nicht zulässig ist. **Die Madscha'a bedeutet, dass das Stillen den Hunger des Kindes regelmäßig beseitigt, nicht nur vorübergehend, sondern für eine längere Dauer, so dass sein Körper davon beeinflusst wird. Siehe die darauffolgenden Hadithe )


Kapitel: 60, Nummer: 14
'A'ischa berichtete: "Aflah, Bruder des Abu-l-Qu'ais, kam zu mir und bat um Einlaß. Dieser war mein Onkel auf Grund der Rada'a, nachdem die Offenbarung über die Schleierpflicht herabgesandt wurde. Ich verwehrte ihm den Einlaß, bis der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, kam. Als ich ihm von dem erzählte, was ich getan habe, befahl er mir, dass ich ihm (den Eintritt) erlaube."(Vgl. Hadith Nr. 5102 und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 60, Nummer: 15
Dschabir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot es, dass die Frau einen Mann heiratet, der mit ihrer Tante mütterlicherseits oder väterlicherseits verheiratet ist."... (Siehe Hadith Nr.5109)


Kapitel: 60, Nummer: 16
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Ein Mann darf nicht gleichzeitig mit einer Frau und ihrer Tante mütterlicherseits oder väterlicherseits verheiratet sein."(Siehe Hadith Nr. 5108)


Kapitel: 60, Nummer: 17
Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot den Schigar. Und Schigar ist, wenn ein Mann seine Tochter einem anderen Mann mit der Bedingung zur Frau gibt, dass dieser ihm auch seine Tochter zur Ehefrau gibt, und dass die Aufhebung einer Zahlung des Brautgeldes auf Gegenseitigkeit beruht. "


Kapitel: 60, Nummer: 18
'Alyy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Ibn 'Abbas, dass zur Zeit der Schlacht von Chaibar, der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, die Zeitehe (Mut'a) * und das Fleisch der zahmen Esel zum Verzehr verbot. "(Diesen Hadith wollen wir gern denjenigen vorhalten, bei denen die Mut'a immer noch Gültigkeit hat, obwohl die Überlieferung von 'Alyy Ibn Abi Talib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, bei ihnen eine zuverlässige Quelle ist vgl. dazu Hadith Nr. 5523)


Kapitel: 60, Nummer: 19
Thabit Al-Bunanyy berichtete: "Ich war bei Anas, während seine Tochter auch bei ihm war. Anas erzählte uns folgendes:»Eine Frau kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und bot sich ihm (für die Ehe mit ihm) an. Sie sagte zu ihm:"O Gesandter Allahs, hast du Verlangen nach mir?"«Die Tochter von Anas sagte: »Wie gering ist ihre Scham! Du Schande!« Anas erwiderte:»Sie ist besser als du denn sie begehrte den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und bot sich ihm deshalb an.« "


Kapitel: 60, Nummer: 2
'Urwa berichtete, dass er sich bei 'A'ischa über den Qur'an-Vers (4:3) erkundigte, in dem Allah, Erhaben ist Er, sagt:"Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, (heiratet) eine oder was im Besitz eurer rechten (Hand ist). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden ."'A'ischa sagte zu ihm: "Du, Sohn meiner Schwester! Es handelt sich dabei um die Waisenmädchen, die sich in der Obhut ihres Fürsorgeberechtigten befinden, und er die Heirat mit ihnen wegen ihres Vermögens und ihrer Schönheit begehrt und will dazu eine geringere Brautgabe leisten, als die sonst für ihren Stand nach der Sunna üblich ist. Darauf erging das Verbot, dass Waisenmädchen nicht ungerechterweise verheiratet werden dürfen, es sei denn, ihr Brautgeld wird ihnen vollständig geleistet. Anderenfalls erging der Befehl, dass sie (die Männer) andere Frauen außer den Waisenmädchen heiraten sollen. "



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