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93.10. und was den Bettler angeht, so fahre (ihn) nicht an,

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 Kapitel: Die Scheidung (Talaq)
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Ansicht der Ahadith 1-12 von 21 Ahadith, Seite 1/2

 

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Kapitel: 61, Nummer: 1
'Abdullah Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass er zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, die Scheidungserklärung von seiner Frau sprach, während sie ihre Monatsregel hatte. Da fragte (sein Vater) 'Umar Ibn Al-Chattab den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Befehle ihm, dass er sein eheliches Verhältnis mit seiner Frau wieder herstellt und mit ihr solange wie üblich lebt, bis sie von ihrer Regel frei ist. Dann soll er solange warten, bis sie ihre Regel wieder hat und dann davon wieder frei wird. Hier dann kann er die Entscheidung darüber treffen, ob er die Ehe mit ihr aufrecht erhält, oder sich für die Scheidung entscheidet, bevor er sie berührt . Dies ist die Wartezeit für die Frau, welche Allah für ihre Scheidung vorgeschrieben hat. "(Mit dieser Maßnahme soll eine emotionelle Entscheidung vermieden werden, welche eventuell dadurch entstehen könnte, dass der Mann, der in Wirklichkeit seine Frau begehrt, durch Kurzschlusshandlung deshalb verärgert reagiert, weil Monatsregel, Erkrankung, Wochenbett, oder ähnliche Umstände im Weg zur Befriedigung seiner Begierde standen. Vgl. dazu Qur'an-Vers 65:1 ferner Rassoul, Die Scheidung nach islamischem Recht, Islamische Bibliothek, Köln, siehe unter: Prinzipien des islamischen Scheidungsrechts)


Kapitel: 61, Nummer: 10
Ibn 'Abbas berichtete: "Die Frau von Thabit Ibn Qais kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte zu ihm: »O Gesandter Allahs, ich habe nichts gegen Thabit auszusetzen, weder seines Charakters noch seines Glaubens wegen. Aber ich kann ihn nicht außtehen.«Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Bist du bereit, ihm seinen Obstgarten zurückzugeben?« Sie sagte: »Ja!« "(Siehe Hadith Nr.5192, 5193, 5194, 5273, 5283 und die ausführlichen Anmerkungen dazu)


Kapitel: 61, Nummer: 11
Ibn 'Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Die Frau von Thabit Ibn Qais Ibn Schammas kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte zu ihm: »O Gesandter Allahs, ich hasse nichts an Thabit, weder seinen Charakter noch seine Glauben. Aber ich fürchte den Unglauben.«*Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Bist du bereit, ihm seinen Obstgarten zurückzugeben?« Sie sagte: »Ja!« Sie gab ihm dann den Obstgarten zurück, und der Prophet befahl ihm, sich von ihr zu trennen "(*Siehe Hadith Nr.5192, 5193, 5194, 5273, 5275, 5283 und die ausführlichen Anmerkungen dazu)


Kapitel: 61, Nummer: 12
Ibn 'Abbas berichtete: "Der Mann von Barira war ein Sklave namens Mugith. Als sähe ich ihn noch, wie er weinend hinter ihr umherlief, und seine Tränen über seinen Bart flossen. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu 'Abbas: »O 'Abbas, wunderst du dich nicht über die Liebe des Mugith für Barira und über den Haß Bariras gegen Mugith?«Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, wandte sich dann an Barira und sagte zu ihr: »Wenn du zu ihm zurückkehren würdest!«Sie sagte: »O Gesandter Allahs, befiehlst du es mir?« Er erwiderte: »Ich will nur eine Fürbitte (für ihn) einlegen!« Sie sagte dann: »Ich habe kein Verlangen nach ihm!«"(Die in manchen islamischen Ländern übliche Praxis der zwangsmäßigen Zurückführung der gegen ihren Mann aufsässigen Ehefrau, ist nach diesem Hadith eine widerrechtliche Handlung, die ab sofort abgeschafft werden muss. Nirgendwo - weder im Qur'an noch in der Sunna - ist eine Bestimmung anzutreffen, die die Ehe für die Frau zu einem Gefängnis macht. Siehe Hadith Nr. 5192, 5193, 5194, 5273, 5275, 5276 und die ausführlichen Anmerkungen dazu)


Kapitel: 61, Nummer: 13
Sahl berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Ich und derjenige, der für eine Waise sorgt, werden zusammen im Paradies so sein.«Und der Prophet zeigte dies demonstrativ mit dem Zeigefinger und dem Mittelfinger, indem er sie voneinander geringfügig spreizte. "


Kapitel: 61, Nummer: 14
Abu Huraira berichtete: "Ein Mann kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte: »O Gesandter Allahs, (meine Frau) hat mir einen schwarzen Sohn zur Welt gebracht!« Der Prophet sagte zu ihm: »Besitzt du Kamele?« Der Mann sagte: »Ja!« Der Prophet fragte: »Welche Farben haben diese?« Der Mann sagte: »Sie haben eine rötliche Farbe!« Der Prophet fragte ferner: »Gibt es unter diesen auch dunkle oder schwarze?« Der Mann sagte: »Ja!« Der Prophet sagte: »Woher kommt das? Es kann von einer alten Rasse durchgekommen sein. Dein Sohn mag auch nach einer früheren Abstammung so gekommen sein.«"(Man merkt in diesem Hadith die unkomplizierte und für jederman verständliche Erklärung des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm. Demnach muss derartiger Verdacht gegen die Frau wegen Untreue ausgeklammert werden)


Kapitel: 61, Nummer: 15
'Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass ein Mann von den Al-Ansar seine Frau des Ehebruchs bezichtigte, und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ließ beide den Eid leisten und trennte sie voneinander. "(Siehe Hadith Nr.5259, 5307 und 5313)


Kapitel: 61, Nummer: 16
Ibn 'Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Hilal Ibn Umayya bezichtigte seine Frau des Ehebruchs. Er kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und bezeugte es vor ihm. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:»Wahrlich, Allah weiss wohl, dass einer von euch lügt! Gibt es unter euch einen Reumütigen?« Da stand die Frau auf und gab ihr Zeugnis ab. "*(*Der Wortlaut und der Gegenstand ihrer Aussage sind im Hadith nicht angegeben. Siehe Hadith Nr. 5259, 5306 und 5313)


Kapitel: 61, Nummer: 17
Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, einen Mann, der seine Frau des Ehebruchs beschuldigte, von dessen Frau trennte, nachdem er die beiden den Eid hatte leisten lassen. (Siehe Hadith Nr.5259, 5306 und 5307)


Kapitel: 61, Nummer: 18
Umm Habiba berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Einer muslimischen Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, ist es nicht erlaubt, länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme beim Tod ihres Mannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll. "(Hier ist zu bemerken, dass es sich nicht um die Trauer des Herzens handelt, die zeitlich unbeschränkt sein kann, weil der Mensch keine Herrschaft auf sein Inneres hat. Vielmehr ist der Brauchtum für die Trauer: Dazu gehört das äußere Verhalten zum Beispiel in der schwarzen Kleidung (im Islam nicht der Fall), Unterlassung der Gesichtsschminke, Entgegennahme von Kondolationen usw. Nach der Regelung dieses Hadith werden Säuglinge (Beeinflussung durch Muttermilch) und Kinder im Haushalt nach drei Tagen von dem Gesicht des Elends verschont. Auch die Einschränkung der Trauerzeremonien in drei Tagen, und anschließend die Wiederherstellung des normalen Lebens, geben den wahren Eindruck des Glaubens, dass der Tod zum Leben und zu der Allmacht des Ewigen Schöpfers gehört. Ausserdem darf auch die Trauer um den eigenen Vater oder Bruder oder eigene Mutter (äußerlich) nicht mehr als drei Tage sein. Das Gebot in diesem Hadith lässt begreifen, wie enorm die Beziehung zwischen Mann und Frau in Wirklichkeit ist. Siehe Hadith Nr. 5340ff und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 61, Nummer: 19
Umm 'Atiyya berichtete: "Uns (Frauen) war es verboten, dass wir länger als drei Tage trauern, es sei denn wegen dem Ehemann. "(Siehe Hadith Nr.5339, 5340 f.und 5345 und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 61, Nummer: 2
Al-Awza'yy berichtete: "Ich fragte Az-Zuhryy: »Welche Frau von den Frauen des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, suchte Zuflucht (bei Allah)vor ihm?« Und er sagte: »'Urwa sagte zu mir, dass 'A'ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, folgendes berichtete: "Als die Tochter des Adsch-Dschaun (zu ihrer Hochzeit) beim Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, eintrat und er ihre Nähe suchte, sagte sie: ""Ich nehme meine Zuflucht bei Allah vor dir!"" Und er erwiderte: ""Du hast wahrlich deine Zuflucht bei dem Allmächtigen gesucht. Gehe zu deiner Familie zurück!"« ... "(Die ohne wenn und aber, kurz, schnell und einfach getroffene Entscheidung des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zeigt sowohl die große Ehrerbietung eines Propheten gegenüber seinem Herrn, als auch die Achtung vor dem Willen der Frau. Jeder Muslim, der seine Frau zu schikanieren beabsichtigt, sie gegen ihren Willen und durch irgendwelche Druckmittel gefangenhalten will und ihr die Scheidung immer wieder verweigert, soll sich an dem Verhalten des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, ein Beispiel nehmen)



Ansicht von 1-12 von 21 Ahadith, Seite 1/2

 

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