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53.45. daß Er beide Teile des Paares, das Männliche und das Weibliche, erschafft

[ anNagm:45 ]


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 Kapitel: Pflicht, der Familie, den Kinder, sowie allen Familienmitgliedern zu gebieten, Allah, dem Erhabenen, zu gehorchen und ihnen zu verbieten, das Gegenteil zu tun, und sie am Tun von Verbotenem zu hindern
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Ansicht der Ahadith 1-5 von 5 Ahadith, Seite 1/1

 


Kapitel: 38, Nummer: 1
Kapitel:  Pflicht, der Familie, den Kinder, sowie allen Familienmitgliedern zu gebieten, Allah, dem Erhabenen, zu gehorchen und ihnen zu verbieten, das Gegenteil zu tun, und sie am Tun von Verbotenem zu hindern

Pflicht, der Familie, den Kinder, sowie allen Familienmitgliedern zu gebieten, Allah, dem Erhabenen, zu gehorchen und ihnen zu verbieten, das Gegenteil zu tun, und sie am Tun von Verbotenem zu hindern

Qur’an: Allah, der Erhabene, spricht:
„Und gebiete deinen Angehörigen das Gebet und sei selbst ausdauernd darin..." (20:132)

„Oh die ihr glaubt! Rettet euch selbst und eure Familien vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind." (66:6)

Abu Huraira (r) berichtet, dass (der Enkel des Propheten (s)) al-Hasan ibn Ali (r) (als er ein Kind war) eine Dattel aus der Menge, die als Sadaqa zusammengetragen worden war, aufnahm und in seinen Mund steckte. Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (s) zu ihm: „Pfui! Spucke sie aus! Wusstest du nicht, dass wir (die Angehörigen des Propheten (s)) keine Sadaqa essen dürfen?" (Al-Bukhari und Muslim)

Nach einer anderen Version sagte er (s): „Sadaqa ist uns (dem Propheten (s), seinen Nachkommen und seiner Familie) verboten."


Kapitel: 38, Nummer: 2
Kapitel:  Pflicht, der Familie, den Kinder, sowie allen Familienmitgliedern zu gebieten, Allah, dem Erhabenen, zu gehorchen und ihnen zu verbieten, das Gegenteil zu tun, und sie am Tun von Verbotenem zu hindern

Abu Hafs Umar ibn Abi Salama, der Stiefsohn *** des Gesandten Allahs (s), erzählte: Als ich klein war und unter der Obhut des Gesandten (s) aufwuchs, tat ich (beim Essen) meine Hand überall in die Schüssel. Da sprach er (s) zu mir: „Mein Junge, sprich den Namen Allahs, des Erhabenen, und iss mit deiner rechten Hand und von dem, was vor dir liegt." So wurde dies zu meiner Essensweise. (Al-Bukhari und Muslim)

*** Abu Hafs Umar war der Sohn der Mutter der Gläubigen, Umm Salama.


Kapitel: 38, Nummer: 3
Kapitel:  Pflicht, der Familie, den Kinder, sowie allen Familienmitgliedern zu gebieten, Allah, dem Erhabenen, zu gehorchen und ihnen zu verbieten, das Gegenteil zu tun, und sie am Tun von Verbotenem zu hindern

Ibn Umar (r) überliefert, dass er den Gesandten Allahs (s) sagen hörte: „Jeder von euch ist ein Hüter, und verantwortlich für seine Herde: So ist der Anführer ein Hüter und verantwortlich für seine Herde; ebenso ist der Ehemann ein Hüter, hinsichtlich der Familienmitglieder seines Haushalts und verantwortlich für seine Herde; die Ehefrau ist Hüter bezüglich des Haushalts ihres Mannes und verantwortlich für ihre Herde; der Diener ist ein Hüter über den Besitz seines Herrn und ist verantwortlich für seine Herde. Jeder von euch ist also ein Hüter und verantwortlich für seine Herde." *** (Al-Bukhari und Muslim)

*** Vergl. Hadith Nr. 0283


Kapitel: 38, Nummer: 4
Kapitel:  Pflicht, der Familie, den Kinder, sowie allen Familienmitgliedern zu gebieten, Allah, dem Erhabenen, zu gehorchen und ihnen zu verbieten, das Gegenteil zu tun, und sie am Tun von Verbotenem zu hindern

Amru ibn Schu'aib (r) überliefert, dass sein Vater ihm berichtete, dass sein Großvater (r) sagte: Der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wenn eure Kinder das Alter von sieben Jahren erreichen, befehlt ihnen, das Gebet zu verrichten, und züchtigt sie bei Nachlässigkeit darin, wenn sie zehn Jahre alt sind, und lasst sie in getrennten Betten schlafen." (Abu Dawud)

Dies ist ein guter Hadith (hasan)


Kapitel: 38, Nummer: 5
Kapitel:  Pflicht, der Familie, den Kinder, sowie allen Familienmitgliedern zu gebieten, Allah, dem Erhabenen, zu gehorchen und ihnen zu verbieten, das Gegenteil zu tun, und sie am Tun von Verbotenem zu hindern

Abu Thurayya Sabra ibn Ma'bad al-Dschuhani (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wenn ein Junge sieben Jahre alt geworden ist, dann bringt ihm das Gebet bei. Wenn er dies im Alter von zehn Jahren nicht verrichtet, dann züchtigt ihn." (Abu Dawud und At-Tirmidhi)

Nach At-Tirmidhi ist dies ist ein guter Hadith (hasan)

In der Version von Abu Dawud heißt es:
„Wenn ein Junge sieben Jahre alt geworden ist, dann befehlt ihm das Gebet..."



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