2.161. Lo! those who disbelieve, and die while they are disbelievers; on them is the curse of Allah and of angels and of men combined. (Pickthall)
2.161. Ja, diejenigen, die den Glauben verweigert haben und gestorben sind, und sie waren Glaubensverweigerer, diese sind es, auf ihnen ist der Fluch Allahs und der Engel und der Menschen, allesamt (Ahmad v. Denffer)
2.161. Diejenigen aber, die ungläubig sind und als Ungläubige sterben, auf ihnen liegt der Fluch Allahs und der Engel und der Menschen allesamt, (Bubenheim)
2.161. Diejenigen, die Gott leugnen und als Ungläubige sterben, sind von Gott verdammt; auch die Engel und alle Menschen verdammen sie.
(Azhar)
2.161. Gewiß, diejenigen, die Kufr betrieben haben und als Kafir gestorben sind, auf diesen lastet der Fluch von ALLAH, den Engeln und den Menschen, allesamt. (Zaidan)
2.161. (Jedoch) auf denen, die ungläubig sind und in diesem Zustand sterben, liegt der Fluch Allahs und der Engel und der Menschen insgesamt. (Paret)
2.161. Wahrlich, diejenigen, die ungläubig sind und in ihrem Unglauben sterben, auf denen lastet der Fluch Allahs und der Engel und der Menschen insgesamt. (Rasul)