2.181. Faman baddalahu baAAda ma samiAAahufa-innama ithmuhu AAala alladhiinayubaddiluunahu inna Allaha samiiAAun AAaliimun
2.181. And whoso changeth (the will) after he hath heard it the sin thereof is only upon those who change it. Lo! Allah is Hearer, Knower. (Pickthall)
2.181. Und wer es ändert, nachdem er es gehört hat, dann ist ja die mutwillige Sünde davon auf denen, die es ändern, Allah ist ja hörend, wissend. (Ahmad v. Denffer)
2.181. Wer es aber abändert - nachdem er es gehört hat-, so liegt dessen Sünde nur bei demjenigen, der es abändert. Allah ist Allhörend und Allwissend. (Bubenheim)
2.181. Hat einer die letzte Verfügung, die er als Zeuge gehört hat, verändert, so trägt er die Schuld für seine Untat. Gott hört alles und ist allwissend.
(Azhar)
2.181. Wer dieses (Vermächtnis) verändert, nachdem er es vernommen hat, so lastet deren Verfehlung doch nur auf denjenigen, die es verändern. Gewiß, ALLAH ist allhörend, allwissend. (Zaidan)
2.181. Wenn dann jemand es abändert, nachdem er es (aus dem Mund des Sterbenden) gehört hat, trifft die Schuld daran (ausschließlich) diejenigen, die es abändern. Allah hört und weiß (alles). (Paret)
2.181. Doch wer es umändert, nachdem er es gehört hat - so liegt die Schuld dafür nur bei denen, die es umändern. Wahrlich, Allah ist Allhörend, Allwissend. (Rasul)
2.181. Doch jene, die (ein Testament) abändern, nachdem sie es (von einem Sterbenden) gehört haben, tragen die Schuld allein bei sich, wenn sie es (durch Falschaussagen) abändern. Wahrlich, Allah ist der Allhörende, der Allwissende. (Périsset)