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101.8. Was aber jemanden angeht, dessen Waagschalen leicht sind,

[ alQuari'a:8 ]


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Alle Suren anzeigen | Ansicht von Surah alBaqara (2)  Ayah: 235

 


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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



2.235. Wala dschunaha AAalaykum fiimaAAarradtum bihi min khitbati alnnisa-iaw aknantum fii anfusikum AAalima Allahu annakum satadhkuruunahunnawalakin la tuwaAAiduuhunna sirran illaan taquuluu qawlan maAAruufan wala taAAzimuu AAuqdata alnnikahihatta yablugha alkitabu adschalahu waiAAlamuuanna Allaha yaAAlamu ma fii anfusikum faihdharuuhuwaiAAlamuu anna Allaha ghafuurun haliimun

2.235. There is no sin for you in that which ye proclaim or hide in your minds concerning your troth with women. Allah knoweth that ye will remember them. But plight not your troth with women except by uttering a recognized form of words. And do not consummate the marriage until (the term) prescribed is run. Know that Allah knoweth what is in your minds, so beware of Him; and know that Allah is Forgiving, Clement. (Pickthall)

2.235. Und es ist kein Vergehen auf euch in dem, was ihr vom Ansprechen der Frauen auf die Ehe andeutet oder ihr in euch selber bergt Allah weiß, daß ihr euch an sie erinnern werdet, aber verabredet euch nicht mit ihnen heimlich, außer daß ihr ein gebilligtes Wort sagt, und beschließt den Bund der Ehe nicht, bis die vorgeschriebene Frist davon erreicht ist und wißt, daß Allah weiß, was in euren Seelen ist, also seid auf der Hut vor Ihm, und wißt, daß Allah verzeihend, milde ist (Ahmad v. Denffer)

2.235. Und es ist für euch keine Sünde darin, daß ihr den Frauen Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht, oder daß ihr etwas (derartiges) in euch hegt. Allah weiß, daß ihr an sie denken werdet. Aber trefft nicht heimlich eine Abmachung mit ihnen, außer ihr sagt geziemende Worte. Und schließt nicht den Ehebund, bevor die vorgeschriebene Frist ihre festgesetzte Zeit erreicht hat. Wißt, daß Allah weiß, was in eurem Innersten ist. So seht euch vor Ihm vor! Und wißt, daß Allah Allvergebend und Nachsichtig ist. (Bubenheim)

2.235. Es ist nicht unbotmäßig, dass ihr Männer den (verwitweten) Frauen vor Ablauf der Wartezeit eine Verlobung in Aussicht stellt oder einen Heiratswunsch im Verborgenen hegt. Gott weiss doch, dass ihr an sie denkt. Aber verabredet euch nicht heimlich mit ihnen, sondern sagt nur, was sich ziemt! Einen Ehevertrag dürft ihr erst schließen, wenn die Wartezeit verstrichen ist. Ihr müsst euch dessen bewusst sein, dass Gott alles weiß, was ihr verborgen haltet. So nehmt euch in acht! Ihr sollt wissen, dass Gott voller Vergebung und Milde ist. (Azhar)

2.235. Und es ist für euch keine Verfehlung in dem, was ihr von der Verlobung der (verwitweten) Frauen angedeutet oder in eurem Sinne gehabt habt. ALLAH wusste, dass ihr an sie denken werdet; doch gebt ihnen kein Heiratsversprechen, außer dass ihr gebilligtes Wort sagt! Und entschließt euch nicht zum Heiratsvertrag, bis die Vorgeschriebene (Idda-Zeit) ihr Ende hat. Und wisst, dass ALLAH gewiss das kennt, was in eurem Innern ist, so seid achtsam Ihm gegenüber! Und wisst, dass ALLAH gewiss allvergebend, allnachsichtig ist. (Zaidan)

2.235. Und es ist keine Sünde für euch, wenn ihr (ihnen gegenüber noch vor Ablauf der Wartezeit gewisse) Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht, oder wenn ihr bei euch im Stillen (derartige) Absichten hegt. Allah weiß, daß ihr an sie denken werdet (noch ehe die Zeit zu einer ehelichen Verbindung gekommen ist). Aber verabredet euch (während ihrer Wartezeit) nicht heimlich mit ihnen! Sagt vielmehr nur, was sich geziemt! Und entschließt euch nicht (endgültig) zum Ehebund, bevor die vorgeschriebene Wartezeit ihren Termin erreicht! Ihr müßt wissen, daß Allah Bescheid weiß über das, was ihr (an Gedanken und Absichten) in euch hegt. Nehmt euch daher vor ihm in acht! Ihr müßt (aber auch) wissen, daß Allah mild ist und bereit zu vergeben (Paret)

2.235. Und es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr ihnen gegenüber Heiratsabsichten andeutet oder euch insgeheim mit diesem Gedanken tragt. Allah wußte, daß ihr an sie denken werdet. Doch verabredet euch nicht heimlich mit ihnen, außer ihr sprecht ein geziemendes Wort. Und faßt keinen festen Entschluß zum Ehebund, bevor die Wartezeit erfüllt ist. Und wisset, daß Allah dessen gewahr ist, was in euren Seelen ist. Darum seid vor Ihm auf der Hut. Und wisset, daß Allah Allverzeihend und Nachsichtig ist. (Rasul)

Tafsir von Maududi für die Ayaat 234 bis 235

If those of you, who die, leave wives behind, they should abstain (from marriage) for four months and ten days. ( 259 ) Then when their waiting term expires, they are free to do whatever they choose for themselves, provided that it is decent; you shall not be answerable for this; Allah is fully aware of what you do. It is no offence if you make indirect proposal of marriage to widows during their waiting term or keep it concealed in your hearts: for Allah knows that you will naturally think of them. But be careful not to make any secret engagement. If you have to do anything, do it in an honourable way. And you should not settle anything finally about the marriage until the waiting term expires. Understand it well that Allah even knows what is hidden in your hearts; so fear Him. Also know that Allah is Lenient and Forgiving.

Desc No: 259
This prescribed term for waiting also applies to those widows who might not have had any intercourse with their husbands. The pregnant widow is, however, an exception. Her prescribed term is her delivery whether it takes place just after the death of the husband or several months after it.
"They must abstain" implies that they must not remarry during the term, nor adorn themselves in any manner during this period. Traditions give clear instructions that widows should not wear ornaments and coloured and showy dresses, nor adorn themselves with any kind of make-up during the term. There is, however, a difference of opinion as to whether a widow should pass the term in the house of the deceased husband or not. Hadrat 'Umar, `Uthman Ibn `Umar, Zaid bin Thabit, Ibn Mas'ud, Umm Salamah, Said bin al-Musayyib, Ibrahim Nakha'i, Muhammad bin Sirin, and the four Imams (may Allah show mercy to all of them) are of the opinion that she should reside in the house of the deceased husband. On the contrary, Hadrat 'A'ishah, Ibn 'Abbas, Hadrat 'Ali, Jabir bin 'Abdullah, 'Ata', Ta'us, Hasan Basri, 'Umar bin 'Abdul 'Aziz, and all the Zahiris are of the opinion that she is free to pass the period wherever she likes, and can also go on a journey.   "



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