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Quran
58.13. Scheut ihr davor, schon vor eurem vertraulichen Gespräch Almosen zu geben? Da ihr (es) nicht getan habt und Allah sich euch wieder Reue-Annehmend zugewendet hat, so verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe´, und gehorcht Allah und Seinem Gesandten. Und Allah ist Kundig dessen, was ihr tut.

[ alMugadala:13 ]


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Alle Suren anzeigen | Ansicht von Surah anNur (24)  Ayah: 61

 


Medina-Musshaf Seite 358

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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



24.61. Laysa AAala al-aAAma haradschunwala AAala al-aAAradschi haradschun walaAAala almariidi haradschun wala AAalaanfusikum an ta/kuluu min buyuutikum aw buyuuti aba-ikumaw buyuuti ommahatikum aw buyuuti ikhwanikum awbuyuuti akhawatikum aw buyuuti aAAmamikum awbuyuuti AAammatikum aw buyuuti akhwalikum awbuyuuti khalatikum aw ma malaktum mafatihahuaw sadiiqikum laysa AAalaykum dschunahun an ta/kuluudschamiiAAan aw aschtatan fa-idha dakhaltum buyuutanfasallimuu AAala anfusikum tahiyyatan min AAindiAllahi mubarakatan tayyibatan kadhalikayubayyinu Allahu lakumu al-ayati laAAallakumtaAAqiluuna

24.61. No blame is there upon the blind nor any blame upon the lame nor any blame upon the sick nor on yourselves if ye eat from your houses, or the houses of your fathers, or the houses of your mothers, or the houses of your brothers, or the houses of your sisters, or the houses of your fathers ' brothers, or the houses of your fathers ' sisters, or the houses of your mothers ' brothers, or the houses of your mothers ' sisters, or (from that) whereof ye hold the keys, or (from the house) of a friend. No sin shall it be for you whether ye eat together or apart. But when ye enter houses, salute one another with a greeting from Allah, blessed and sweet. Thus Allah maketh clear His revelations for you, that haply ye may understand. (Pickthall)

24.61. Keine Bedrängnis sei gegen den Blinden, und nicht gegen den Lahmen Bedrängnis, und nicht gegen den Kranken Bedrängnis, und nicht gegen euch selber, daß ihr in euren Häusern eßt, oder den Häusern eurer Väter, oder den Häusern eurer Mütter, oder den Häusern eurer Brüder, oder den Häusern eurer Schwestern, oder den Häusern eurer Vaterbrüder, oder den Häusern eurer Vaterschwestern, oder den Häusern eurer Mutterbrüder, oder den Häusern eurer Mutterschwestern, oder wo ihr die Schlüssel besitzt, oder eurer Freunde, auf euch ist kein Vergehen, daß ihr gemeinsam eßt oder getrennt, und wenn ihr Häuser betretet, so gebt euch selbst den Friedensgruß als eine gesegnete, gute Begrüßung von Allah. Derart macht Allah euch die Zeichen klar, damit ihr vielleicht versteht. (Ahmad v. Denffer)

24.61. Es gibt für den Blinden keinen Grund zur Bedrängnis, es gibt für den Hinkenden keinen Grund zur Bedrängnis, es gibt für den Kranken keinen Grund zur Bedrängnis, sowie auch für euch nicht, in euren (eigenen) Häusern zu essen oder in den Häusern eurer Väter, den Häusern eurer Mütter, den Häusern eurer Brüder, den Häusern eurer Schwestern, den Häusern eurer Onkel väterlicherseits, den Häusern eurer Tanten väterlicherseits, den Häusern eurer Onkel mütterlicherseits, den Häusern eurer Tanten mütterlicherseits, (in einem Haus,) dessen Schlüssel ihr besitzt, oder (im Haus) eures Freundes. Es ist für euch keine Sünde, gemeinsam oder getrennt zu essen. Wenn ihr nun Häuser betretet, so grüßt einander mit einem Gruß, der von Allah kommt, (mit) einem gesegneten, guten (Gruß). So macht Allah euch die Zeichen klar, auf daß ihr begreifen möget. (Bubenheim)

24.61. Für den Blinden, den Behinderten, den Kranken und für euch selbst ist es kein Verstoß gegen die guten Sitten, wenn ihr einzeln oder gemeinsam in den Häusern eurer Kinder, die wie eure Häuser sind, esst oder in den Häusern eurer Väter, eurer Mütter, eurer Brüder, eurer Schwestern, eurer Onkel väterlicherseits, eurer Tanten väterlicherseits, eurer Onkel mütterlicherseits und eurer Tanten mütterlicherseits, sowie in den Häusern, deren Schlüssel ihr habt und die ihr verwaltet oder in den Häusern eurer aufrichtigen Freunde. Wenn ihr in Häuser eintretet, so richtet an ihre Bewohner, die euch wiederzugrüßen haben, einen segensreichen, freundlichen Gruss. So erläutert euch Gott die Verse, auf dass ihr euch des Verstandes bedienen möget. (Azhar)

24.61. Weder für den Blinden ist es eine Unannehmlichkeit, noch ist es für den Lahmen eine Unannehmlichkeit, noch ist es für den Kranken eine Unannehmlichkeit, noch für euch selbst, dass ihr esst in euren Häusern, in den Häusern eurer Väter, in den Häusern eurer Mütter, in den Häusern eurer Brüder, in den Häusern eurer Schwestern, in den Häusern eurer Onkel väterlicherseits, in den Häusern eurer Tanten väterlicherseits, in den Häusern eurer Onkel mütterlicherseits, in den Häusern eurer Tanten mütterlicherseits, in denen, über deren Schlüssel ihr verfügt, oder im (Haus) eures Freundes. Es trifft euch keine Schuld, dass ihr gemeinsam oder einzeln esst. Wenn ihr Häuser betretet, dann grüsst euch gegenseitig mit einem guten Gruss von ALLAH voller Baraka. Solcherart erläutert ALLAH euch die Ayat, damit ihr verständig werdet. (Zaidan)

24.61. Kein Vorwurf trifft den Blinden, noch trifft ein Vorwurf den Krüppel, kein Vorwurf trifft den Kranken oder euch selbst, wenn ihr (miteinander) in eurem (eigenen) Haus, im Haus eures Vaters oder eurer Mutter, im Haus eines Bruders oder einer Schwester von euch, im Haus eures Vaterbrüders oder eurer Vaterschwester, im Haus eures Mutterbruders oder eurer Mutterschwester oder (in einem Haus) zu dem ihr den Schlüssel besitzt, oder (im Haus) eures Freundes eine Mahlzeit einnehmt. Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr (dabei) gemeinsam oder (wenn ihr) getrennt eßt. Und wenn ihr ein (solches) Haus betretet, dann sprecht über euch selber einen gesegneten guten Gruß aus, der (in seinem Wortlaut) von Allah kommt (min `indi llaahi) So macht Allah euch die Verse klar. Vielleicht würdet ihr verständig sein. (Paret)

24.61. Kein Vorwurf trifft den Blinden, noch trifft ein Vorwurf den Gehbehinderten, kein Vorwurf trifft den Kranken oder euch selbst, wenn ihr in euren eigenen Häusern esset oder den Häusern eurer Väter oder den Häusern eurer Mütter oder den Häusern eurer Brüder oder den Häusern eurer Schwestern oder den Häusern eurer Vatersbrüder oder den Häusern eurer Vatersschwestern oder den Häusern eurer Mutterbrüder oder den Häusern eurer Mutterschwestern oder in einem (Haus), dessen Schlüssel in eurer Obhut sind, oder (in dem Haus) eures Freundes. Es ist keine Sünde für euch, ob ihr nun zusammen oder getrennt esset. Doch wenn ihr in Häuser eintretet, so begrüßt einander mit einem gesegneten, lauteren Gruß von Allah. So macht euch Allah die Gebote klar, auf daß ihr (sie) begreifen möget. (Rasul)

Tafsir von Maududi für die Ayaat 61 bis 61

There is no harm if a blind or a lame or a sick person (takes a meal at another's house): nor is there any harm for yourselves if you take meals at your own houses or at the houses of your fathers and grandfathers or at the houses of your mothers and grandmothers or at your brothers' houses or at your sisters' houses or at the houses of your paternal uncles or at the houses of your paternal aunts or at the houses of your maternal uncles or at the houses of your maternal aunts or from the houses whose keys are in your possession or at the houses of your friends. ( 95 ) There is no harm if you take your meals together or separately ( 96 ) ; however, when you enter the houses, you should send greetings of peace on your people, for the prayer of greetings prescribed by Allah is blessed and pure. Thus Allah makes His Revelation's clear to you. It is expected that you will use your common sense to grasp these.

Desc No: 95
. Three things are necessary to understand this verse:
(a) The verse consists of two parts: the first part relates to the sick, the lame, the blind and other handicapped people, and the second part to the other People.
(b) The moral teachings of the Qur'an had so thoroughly changed the Arab mind that they had become highly sensitive with regard to the distinction between the lawful and the unlawful. According to Ibn `Abbas, when Allah commanded them "not to devour one another's property by unlawful ways" (IV: 29), the people became unduly cautious and would not eat freely at each other's house; so much so that unless a formal invitation was extended, they considered it unlawful even to dine in the house of a relative or a friend
(c) The mention of "taking meals at your own houses" only means to .impress that taking meals at the house of a relative or a friend is just like taking meals at one's own house, where no permission is required.
With these three things in mind, one can easily understand the meaning of the verse. It says that the handicapped person can have his meal anywhere and at any house in order to satisfy his hunger, because the society as a whole owes to him this privilege on account of his handicap. As for the other people, for them their `own houses' and the houses of the relatives mentioned in the verse are equally good for the purpose. No formal invitation or permission is needed to have the meals of their houses. In the absence of the master, if his wife or children offer something, it can be taken without hesitation. In this connection, it should be noted that the houses of one's children are just like one's own house, and the friends imply close friends.  

Desc No: 96
In ancient Arabia, some tribes had the tradition that each member sat and ate separately. Eating together in one place was considered bad as the Hindus do even today. On the contrary, some other tribes considered it bad to eat alone individually; so much so that they would even go without food if they did not have company at meals. This verse means to abolish such customs and restrictions.  "



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