25.53. And He it is Who hath given independence to the two seas (though they meet); one palatable, sweet, and the other saltish, bitter; and hath set a bar and a forbidding ban between them. (Pickthall)
25.53. Und Er ist es, der die beiden Meere losgelassen hat, dieses ist süß, angenehm, und dieses ist salzig, brennend bitter, und Er hat zwischen beide eine Barriere gemacht und eine völlige Versperrung. (Ahmad v. Denffer)
25.53. Und Er ist es, Der den beiden Meeren freien Lauf läßt: Das eine ist süß und erfrischend, das andere salzig und (auf der Zunge) brennend. Und Er hat zwischen ihnen beiden ein trennendes Hindernis und eine verwehrte Absperrung errichtet. (Bubenheim)
25.53. Er ist es, Der die beiden großen Wasser fließen lässt, das eine ist süß und frisch und das andere salzig und bitter, und zwischen beiden ist eine Schranke und eine undurchlässige Trennwand. (Azhar)
25.53. Und ER ist Derjenige, Der beide Meere nebeneinander machte. Dieses ist wohlschmeckend, süß, und dieses ist salzig, bitter. Und ER machte zwischen ihnen eine Trennung und eine komplette Isolierung. (Zaidan)
25.53. Und Allah ist es, der die beiden großen Wasser (al-bahraini) hat strömen lassen (maradscha), - das eine, das süß ist und frisch schmeckt (furaat), und das andere, das salzig ist und (auf der Zunge) brennt (udschaadsch), - und (der) zwischen beiden eine Schranke (barzakh) und ein "verwehrt und verboten" (? hidschran mahdschuuran) gesetzt hat (so daß die Bereiche des Süß- und des Salzwassers gegeneinander abgetrennt bleiben). (Paret)
25.53. Und Er ist es, Der den beiden Gewässern freien Lauf gelassen hat zu fließen - das eine (ist) wohlschmeckend, süß, und das andere salzig, bitter; und zwischen ihnen hat Er eine Scheidewand und eine sichere Schranke gemacht, (Rasul)