27.80. Innaka la tusmiAAu almawta walatusmiAAu alssumma aldduAAaa idhawallaw mudbiriina
27.80. Lo! thou canst not make the dead to hear, nor canst thou make the deaf to hear the call when they have turned to flee; (Pickthall)
27.80. Du läßt ja nicht den Verstorbenen hören, und du läßt nicht die Tauben den Ruf hören, dann, wenn sie den Rücken kehren, (Ahmad v. Denffer)
27.80. Du kannst weder die Toten hören lassen noch die Tauben den Ruf hören lassen, wenn sie den Rücken kehren. (Bubenheim)
27.80. Du kannst weder die, die tot sind, noch die, die sich taub stellen, hörend machen, wenn sie dir den Rücken kehren und fortgehen. (Azhar)
27.80. Gewiß, du kannst die Toten nicht hören lassen. Und du kannst die Tauben den Ruf nicht hören lassen, wenn sie sich flüchtend abwenden. (Zaidan)
27.80. Du kannst nicht bewirken, daß die Toten hören (und aufnehmen, was du sagst), auch nicht, daß die Tauben (wenn du ihnen zurufst) den Zuruf hören, wenn sie (nun einmal) den Rücken kehren (und nicht hören wollen). (Paret)
27.80. Du kannst die Toten weder hörend machen, noch kannst du bewirken, daß die Tauben den Anruf hören, wenn sie (dir) den Rücken kehren , (Rasul)