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Quran
10.75. Hierauf schickten Wir nach ihnen Musa und Harun mit Unseren Zeichen zu Fir´aun und seiner führenden Schar, aber sie verhielten sich hochmütig und waren ein Volk von Übeltätern.

[ Yunus:75 ]


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Alle Suren anzeigen | Ansicht von Surah anNisa (4)  Ayah: 176

 


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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas





4. (Pickthall)

4.176. Sie wollen Aufschluß von dir. Sag: Allah gibt Aufschluß wegen des Verwandten ohne Eltern und Kinder: Wenn ein Mann verscheidet, - er hat kein Kind, und er hat eine Schwester, - dann für sie die Hälfte dessen, was er hinteriäßt, und er beerbt sie, wenn sie kein Kind hat, und wenn sie zwei sind, dann für sie beide zwei Drittel dessen, was er hinteriäßt, und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann für den männlichen das gleiche wie das Gutteil der zwei weiblichen, Allah macht es euch klar, daß ihr nicht fehlgeht, und Allah weiß von allem. (Ahmad v. Denffer)

4.176. Sie fragen dich um Belehrung. Sag: "Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft. Wenn ein Mann umkommt, der keine Kinder hat, aber eine Schwester, dann steht ihr die Hälfte dessen zu, was er hinterläßt. Und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Und wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen (beiden) zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt. Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann kommt einem männlichen Geschlechts ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Allah gibt euch Klarheit, damit ihr (nicht) in die Irre geht. Allah weiß über alles Bescheid. (Bubenheim)

4.176. Sie bitten dich um eine Entscheidung. Sprich: "Gott gibt euch die Entscheidung. Wenn ein Mann stirbt, ohne Kinder zu hinterlassen, aber eine Schwester hat, bekommt sie die Hälfte seiner Hinterlassenschaft. Ist es die Schwester, die stirbt, ohne Kinder zu hinterlassen, erbt der Bruder die ganze Hinterlassenschaft. Hat der kinderlose Erblasser zwei Schwestern - oder mehr - erben sie zwei Drittel. Hat er Schwestern und Brüder, wird die Erbschaft auf sie verteilt, so dass die männlichen Erben doppelt so viel bekommen wie die weiblichen. " Das trägt Gott euch klar vor, damit ihr euch nicht irrt. Gott weiss alles bestens. (Azhar)

4.176. Und sie fragen dich nach einer Fatwa, sag: „ALLAH gibt euch Fatwa hinsichtlich der Kalala . Wenn ein Mensch stirbt, ohne dass er Kinder (oder Eltern), aber eine Schwester (väterlicherseits) hinterlässt, so bekommt sie die Hälfte dessen, was er hinterlässt, und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder (oder Eltern) hinterlässt. Und wenn sie zwei Schwestern waren, dann bekommen sie zwei Drittel dessen, was er hinterlässt. Und wenn sie Geschwister sind, Männer und Frauen, so bekommt der Mann das Gleiche wie zwei Frauen.“ ALLAH erläutert euch, damit ihr nicht irrt. Und ALLAH ist über alles allwissend. (Zaidan)

4.176. Man fragt dich um Auskunft. Sag: Allah gibt euch (hiermit) über die seitliche Verwandtschaft (kalaala) (und deren Anteil am Erbe) Auskunft. Wenn ein Mann umkommt, ohne Kinder zu haben, und er hat eine Schwester (von Vater- und Mutterseite her), dann steht ihr die Hälfte zu von dem, was er hinterläßt. Und er beerbt (umgekehrt) sie, falls sie keine Kinder hat. Und wenn es zwei (Schwestern) sind (die einen kinderlos verstorbenen Bruder zu beerben haben), stehen ihnen zwei Drittel der Hinterlassenschaft zu. Und wenn es (verschiedene) Geschwister sind, Männer und Frauen, kommt auf eines männlichen Geschlechts gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Allah gibt euch Klarheit (um zu verhindern), daß ihr irregeht. Er weiß über alles Bescheid. (Paret)

4.176. Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: "Allah belehrt euch über die seitliche Verwandtschaft: Wenn ein Mann stirbt und keine Kinder hinterläßt, aber eine Schwester hat, dann erhält sie die Hälfte seiner Erbschaft; und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Sind es aber zwei (Schwestern), dann erhalten sie zwei Drittel von seiner Erbschaft. Und wenn sie Geschwister sind, Männer und Frauen, kommt auf eines männlichen Geschlechts gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." Allah macht euch das klar, damit ihr nicht irrt; und Allah weiß über alle Dinge Bescheid. (Rasul)

Tafsir von Maududi für die Ayaat 176 bis 176

People ( 219 ) seek your verdict on (the inheritance left by) a childless person. ( 220 ) Say, "Allah gives His verdict: if a person dies childless and leaves behind a sister, ( 221 ) she shall get half of his inheritance: and if the sister dies childless, her brother ( 222 ) shall inherit her property: and if the deceased leaves behind two sisters, they shall inherit two thirds of the inheritance: ( 223 ) and if the number of the brothers and sisters is more than two, the share of each brother shall be double that of each sister." Allah makes His Commandments plain to you lest you should go astray; Allah has perfect knowledge of everything.

Desc No: 219
Verse 176 was sent down long after the revelation of this Surah; so much so that according to some traditions this was the last verse of the Qur'an. Anyhow, according to most authentic traditions, it was revealed in A.H. 9 when An-Nisa' was already being recited as a complete Surah. That is why this verse was not included in the verses about inheritance contained in the first portion of the Surah, but was added to it as an appendix. 

Desc No: 220
There is a difference of opinion about the meaning of kalalah. According to some scholars, kalalah is the person who dies childless and whose father and grandfather also are dead. But according to others, kalalah is one who dies childless irrespective of whether his father and grandfather are alive or dead. Hadrat `Umar also could not come to any definite decision about its meaning till the last. The majority of the jurists, however, have accepted the opinion of Hadrat Abu Bakr that kalalah is the person who dies childless and whose father and grandfather had died before his death. This opinion is also supported by the Qur'an which awards half of the inheritance of the kalalah to the sister who cannot be entitled to any share at all if the father is alive. 

Desc No: 221
There is a consensus of opinion that this refers to the inheritance of sisters and brothers who have the relation of common parents or only common father with the deceased. Once Hadrat Abu Bakr gave this- explanation and none of the Companions differed from it. 

Desc No: 222
The brother will inherit the whole inheritance in case there is no other heir to it. For instance, if the husband of the childless woman is alive her brother will be entitled to the whole of the remaining inheritance after the payment of the share of the husband.  

Desc No: 223
The same also applies to the case of more than two sisters.   "



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