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48.8. Wir haben dich ja als Zeugen, Verkünder froher Botschaft und Warner gesandt,

[ alFath:8 ]


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Alle Suren anzeigen | Ansicht von Surah anNisa (4)  Ayah: 23

 


Medina-Musshaf Seite 081

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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



4.23. Hurrimat AAalaykum ommahatukumwabanatukum waakhawatukum waAAammatukum wakhalatukumwabanatu al-akhi wabanatu al-okhti waommahatukumuallatii ardaAAnakum waakhawatukum mina alrradaAAatiwaommahatu nisa-ikum waraba-ibukumu allatiifii hudschuurikum min nisa-ikumu allatiidakhaltum bihinna fa-in lam takuunuu dakhaltum bihinna faladschunaha AAalaykum wahala-ilu abna-ikumualladhiina min aslabikum waan tadschmaAAuubayna al-okhtayni illa ma qad salafa inna Allahakana ghafuuran rahiiman

4.23. Forbidden unto you are your mothers, and your daughters, and your sisters, and your father ' s sisters, and your mother ' s sisters, and your brother ' s daughters and your sister ' s daughters, and your foster mothers, and your foster sisters, and your mothers-in-law, and your stepdaughters who are under your protection (born) of your women unto whom ye have gone in but if ye have not gone in unto them, then it is no sin for you (to marry their daughters) and the wives of your sons who (spring) from your own loins. And (it is forbidden unto you) that ye should have two sisters together, except what hath already happened (of that nature) in the past. Lo! Allah is ever Forgiving, Merciful. (Pickthall)

4.23. Verboten sind euch eure Mütter und eure Töchter und eure Schwestern und eure Vaterschwestern und eure Mutterschwestern und die Töchter des Bruders und die Töchter der Schwester und eure Stillmütter, die euch gestillt haben, und eure Schwestern durch das Stillen und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurer Obhut sind, von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, und wenn ihr nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist kein Vergehen auf euch, und die erlaubten Frauen eurer Söhne, die aus euren Lenden sind, und daß ihr zwei Schwestern zusammen nehmt, außer was schon vorausgegangen ist, Allah ist ja immer verzeihend, barmherzig, (Ahmad v. Denffer)

4.23. Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestem, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, - wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) - und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, und (verboten ist es euch,) daß ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig. (Bubenheim)

4.23. Euch ist verboten zu heiraten: eure Mütter, Töchter, Schwestern, Tanten (väterlicherseits und mütterlicherseits), eure Nichten (Töchter des Bruders und der Schwester), die Mütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, eure Schwiegermütter, die in eurer Obhut befindlichen Stieftöchter - es sei denn, dass ihr zu ihren Müttern nicht eingegangen seid, denn dann sind sie euch nicht verboten - und eure Schwiegertöchter (Ehefrauen von leiblichen Söhnen). Ihr sollt nicht zwei Schwestern zugleich heiraten. Gott verzeiht, was vor diesem Verbot vorgefallen ist. Gott ist voller Vergebung und Barmherzigkeit. (Azhar)

4.23. Euch wurden für haram (zum Heiraten) erklärt: Eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Töchter des Bruders, die Töchter der Schwester, eure Ammen, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Ehefrauen, eure Stieftöchter, die in eurem Haushalt leben, die zu den Ehefrauen gehören, mit denen ihr bereits intim wart, und wenn ihr mit ihnen noch nicht intim wart, dann ist es für euch keine Verfehlung, (diese Stieftöchter zu heiraten), und die Ehefrauen eurer leiblichen Söhne, und dass ihr zwei Schwestern gleichzeitig heiratet, es sei denn, was bereits geschehen ist. Gewiß, ALLAH bleibt immer allvergebend, allgnädig. (Zaidan)

4.23. Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits oder mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, eure Nährschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden (und) von (denen von) euren Frauen (stammen), zu denen ihr (bereits) eingegangen seid, - wenn ihr zu ihnen noch nicht eingegangen seid, ist es für euch keine Sünde (solche Stieftöchter zu heiraten) - und (verboten sind euch) die Ehefrauen eurer leiblichen Söhne. Auch (ist es euch verboten) zwei Schwestern zusammen (zur Frau) zu haben, abgesehen von dem, was (in dieser Hinsicht) bereits geschehen ist. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben. (Paret)

4.23. Verboten sind euch (zur Heirat) eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vaterschwestern und Mutterschwestern, eure Brudertöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euren Frauen, mit denen ihr (die eheliche Beziehung) vollzogen habt. Habt ihr dies jedoch noch nicht mit ihnen vollzogen, so ist es keine Sünde. Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus eurer Abstammung, und ihr sollt nicht zwei Schwestern zusammen haben, es sei denn (, es ist) bereits geschehen. Seht, Allah ist Allverzeihend und Barmherzig. (Rasul)


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