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Quran
18.55. Und nichts anderes hielt die Menschen davon ab, zu glauben, als die Rechtleitung zu ihnen kam, und ihren Herrn um Vergebung zu bitten, außer (ihrer Forderung), daß an ihnen nach der Gesetzmäßigkeit der Früheren verfahren werde oder daß die Strafe vor ihren Augen über sie komme.
7.34. Walikulli ommatin adschalun fa-idhadschaaadschaluhum la yasta/khiruuna saAAatan walayastaqdimuuna
7.34. And every nation hath its term, and when its term cometh, they cannot put it off an hour nor yet advance (it). (Pickthall)
7.34. Und für jede Gemeinschaft gibt es eine Frist, und wenn ihre Frist gekommen ist, verspäten sie sie nicht eine Stunde, und sie gehen nicht voraus. (Ahmad v. Denffer)
7.34. Jede Gemeinschaft hat eine (festgesetzte) Frist. Und wenn nun ihre Frist kommt, können sie (sie) weder um eine Stunde hinausschieben noch sie vorverlegen. (Bubenheim)
7.34. Jedes Volk hat eine vorbestimmte Frist. Wenn sie abgelaufen ist, kann niemand sie weder hinaußchieben noch vorverlegen, so wenig es auch sein mag. (Azhar)
7.34. Jede Umma unterliegt einer festgelegten Frist. Und wenn ihre Frist sich dem Ende nähert, können sie (diese) weder um eine Stunde hinauszögern noch vorverlegen. (Zaidan)
7.34. Jede Gemeinschaft (umma) hat eine (bestimmte) Frist. Und wenn (über die Angehörigen einer Gemeinschaft) ihre Frist kommt, bleiben sie (auch) nicht eine Stunde (hinter ihr) zurück, noch gehen sie (ihr) voraus. (Paret)
7.34. Jedem Volk ist eine Frist gesetzt; und wenn ihre Zeit gekommen ist, dann können sie (sie) auch nicht um eine Stunde hinausschieben, noch können sie (sie) vorverlegen. (Rasul)