Quran
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21.27. Sie kommen Ihm im Reden nicht zuvor, und nur nach Seinem Befehl handeln sie. [ alAmbiya':27 ]
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Surah lesen Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Medina-Musshaf Seite 342
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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir
Tabari
Jalalain
Qurtubi
Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!)
Jalalain
ibn Abbas
23.1. Qad aflaha almu/minuuna
23.1. Successful indeed are the believers (Pickthall)
23.1. Wohlergeht es schon den Gläubigen, (Ahmad v. Denffer)
23.1. Den Gläubigen wird es ja wohl ergehen, (Bubenheim)
23.1. Erfolg haben die Gläubigen, (Azhar)
23.1. Bereits sind die Mumin erfolgreich! (Zaidan)
23.1. Selig sind die Gläubigen, (Paret)
23.1. Wahrlich, erfolgreich sind die Gläubigen , (Rasul)
23.1. Wohl ergeht es den Gläubigen, (Périsset)
Medina-Musshaf Seite 342
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23.2. Alladhiina hum fii salatihimkhaschiAAuuna
23.2. Who are humble in their prayers, (Pickthall)
23.2. Diejenigen, welche in ihrem Gebet demütig sind, (Ahmad v. Denffer)
23.2. denjenigen, die in ihrem Gebet demütig sind, (Bubenheim)
23.2. die ihr Gebet demütig verrichten (Azhar)
23.2. Diejenigen, die in ihrem rituellen Gebet voller Ehrfurcht sind. (Zaidan)
23.2. die in ihrem Gebet (salaat) demütig sind, (Paret)
23.2. die in ihren Gebeten voller Demut sind , (Rasul)
23.2. die in ihren Gebeten voller Demut sind, (Périsset)
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23.3. Waalladhiina hum AAani allaghwimuAAriduuna
23.3. And who shun vain conversation, (Pickthall)
23.3. Und diejenigen, welche sich vom nichtigen Gerede fernhalten, (Ahmad v. Denffer)
23.3. und denjenigen, die sich von unbedachter Rede abwenden, (Bubenheim)
23.3. und sich von allem Sinnlosen zurückhalten, (Azhar)
23.3. Und diejenigen, die dem unnützen Gerede abgeneigt sind. (Zaidan)
23.3. sich von allem leeren Gerede fernhalten, (Paret)
23.3. und die sich von allem leeren Gerede fernhalten , (Rasul)
23.3. die sich vom leeren Gerede fernhalten, (Périsset)
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23.4. Waalladhiina hum lilzzakatifaAAiluuna
23.4. And who are payers of the poor due; (Pickthall)
23.4. Und diejenigen, welche sich für die Zakat-Steuer betätigen, (Ahmad v. Denffer)
23.4. und denjenigen, die die (Zahlung der) Abgabe anwenden, (Bubenheim)
23.4. die Zakat-Abgaben entrichten (Azhar)
23.4. Und diejenigen, welche die Zakat entrichten. (Zaidan)
23.4. der (Pflicht der) Almosensteuer (zakaat) nachkommen (Paret)
23.4. und die die Zakah entrichten (Rasul)
23.4. die die Zakât entrichten, (Périsset)
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23.5. Waalladhiina hum lifuruudschihim hafidhuuna
23.5. And who guard their modesty (Pickthall)
23.5. Und diejenigen, welche ihre Scham hüten, (Ahmad v. Denffer)
23.5. und denjenigen, die ihre Scham hüten, (Bubenheim)
23.5. und ihre Keuschheit bewahren, (Azhar)
23.5. Und diejenigen, die ihre Intimbereiche behüten, (Zaidan)
23.5. und sich des Geschlechtsverkehrs enthalten, (Paret)
23.5. und ihre Schamteile bewahren; (Rasul)
23.5. die ihre Scham hüten – (Périsset)
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23.6. Illa AAala azwadschihim awma malakat aymanuhum fa-innahum ghayru maluumiina
23.6. Save from their wives or the (slaves) that their right hands possess, for then they are not blameworthy, (Pickthall)
23.6. Außer gegenüber ihren Gattinnen oder die in ihrer Hand sind, da sind sie ja nicht zu tadeln, (Ahmad v. Denffer)
23.6. außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln, (Bubenheim)
23.6. außer gegenüber ihren Ehepartnern und ihren Leibeigenen, die sie zu Recht besitzen. Da sind sie nicht zu tadeln. (Azhar)
23.6. außer ihren Ehefrauen und denen gegenüber, die ihnen gehören. Denn dann sind sie gewiss nicht zu tadeln. (Zaidan)
23.6. außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was sie (an Sklavinnen) besitzen, (denn) dann sind sie nicht zu tadeln. - (Paret)
23.6. außer gegenüber ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen; denn dann sind sie nicht zu tadeln. (Rasul)
23.6. es sei denn mit ihren Ehepartnern oder denen, die ihre rechte Hand besitzt, dann sind sie nicht zu tadeln; (Périsset)
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23.7. Famani ibtagha waraa dhalikafaola-ika humu alAAaduuna
23.7. But whoso craveth beyond that, such are transgressors, (Pickthall)
23.7. Und wer darüber hinaus etwas erstrebt, also diese, sie sind die Übertreter, (Ahmad v. Denffer)
23.7. - wer aber darüber hinaus (etwas) begehrt, das sind die Übertreter -, (Bubenheim)
23.7. Diejenigen, die über das Erlaubte hinaus etwas anderes begehren, sind die, die Gottes Gebote und Verbote übertreten. (Azhar)
23.7. Wer dann anderes als dies erstrebt, diese sind die wirklichen Übertretenden. (Zaidan)
23.7. Diejenigen aber, die darüber hinaus (andere Frauen) für sich haben wollen, machen sich (offensichtlich) einer Übertretung schuldig. - (Paret)
23.7. Diejenigen aber, die darüber hinaus etwas begehren, sind Übertreter. (Rasul)
23.7. wer aber über dies hinaus begehrt, das sind die Übertreter –, (Périsset)
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23.8. Waalladhiina hum li-amanatihimwaAAahdihim raAAuuna
23.8. And who are shepherds of thee pledge and their covenant, (Pickthall)
23.8. Und diejenigen, welche sich um ihnen anvertraute Dinge und ihre Abmachungen kümmern, (Ahmad v. Denffer)
23.8. und denjenigen, die auf die ihnen anvertrauten Güter und ihre Verpflichtung achtgeben, (Bubenheim)
23.8. Und diejenigen, die das ihnen Anvertraute und das mit ihnen Vereinbarte einhalten, (Azhar)
23.8. Und diejenigen, welche das ihnen Anvertraute und ihre Abmachungen wahren. (Zaidan)
23.8. Und (selig sind die Gläubigen) die das ihnen anvertraute Gut treu verwalten, ihre Verpflichtung erfüllen (Paret)
23.8. Und diejenigen, die das ihnen anvertraute Gut und ihre Verpflichtung hüten , (Rasul)
23.8. die das ihnen anvertraute Gut treu verwalten und ihre Versprechen erfüllen, (Périsset)
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23.9. Waalladhiina hum AAala salawatihimyuhafidhuuna
23.9. And who pay heed to their prayers. (Pickthall)
23.9. Und diejenigen, welche auf ihre Gebete achten, (Ahmad v. Denffer)
23.9. und denjenigen, die ihre Gebete einhalten. (Bubenheim)
23.9. und die, die ihre Gebete aufrichtig verrichten, (Azhar)
23.9. Und diejenigen, die ihre rituellen Gebete beachten. (Zaidan)
23.9. und ihre Gebete (salawaat) einhalten. (Paret)
23.9. und die ihre Gebete einhalten (Rasul)
23.9. und die ihre Gebete einhalten. (Périsset)
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23.10. Ola-ika humu alwarithuuna
23.10. These are the heirs (Pickthall)
23.10. Diese, sie sind die Erben, (Ahmad v. Denffer)
23.10. Das sind die Erben, (Bubenheim)
23.10. sind es, denen das beste Erbe zufällt. (Azhar)
23.10. Diese sind die Erben, (Zaidan)
23.10. Das sind die, die (dereinst) die Erben sind, (Paret)
23.10. - dies sind die Erben , (Rasul)
23.10. Das sind die (einstigen) Erben, (Périsset)
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