10.49. Qul la amliku linafsiidarranwala nafAAan illa ma schaa Allahulikulli ommatin adschalun idhadschaa adschaluhum falayasta/khiruuna saAAatan wala yastaqdimuuna
10.49. Say: I have no power to hurt or benefit myself, save that which Allah willeth. For every nation there is an appointed time. When their time cometh, then they cannot put it off an hour, nor hasten (it). (Pickthall)
10.49. Sag. Ich vermag für mich selbst nicht Schaden und nicht Nutzen, außer was Allah will. Für jede Gemeinschaft gibt es eine Frist. Wenn ihre Frist gekommen ist, so verspäten sie sie nicht eine Stunde und bringen sie nicht voraus. (Ahmad v. Denffer)
10.49. Sag: Ich vermag mir selbst weder Schaden noch Nutzen (zu bringen), außer was Allah will. Jede Gemeinschaft hat eine (festgesetzte) Frist. Und wenn ihre Frist kommt, können sie (sie) weder um eine Stunde hinausschieben noch vorverlegen. (Bubenheim)
10.49. Sprich: "Ich kann mir weder schaden noch nützen, es sei denn, Gott will es. Jedem Volk ist eine Frist gesetzt, und wenn es soweit ist, können sie sie weder um eine Stunde hinaußchieben noch beschleunigen." (Azhar)
10.49. Sag: ‚Ich kann mir selbst weder Schaden noch Nutzen zufügen außer dem, was ALLAH will.‘ Für jede Umma ist eine Frist festgelegt. Wenn ihre Frist abgelaufen ist, können sie (diese) weder um eine Stunde verschieben, noch vorverlegen. (Zaidan)
10.49. Sag: Ich vermag mir weder Schaden (zuzufügen) noch Nutzen (zu verschaffen), soweit es Allah nicht anders will. Jede Gemeinschaft (umma) hat eine Frist. Wenn (über die Angehörigen einer Gemeinschaft) ihre Frist kommt, bleiben sie (auch) nicht eine Stunde (hinter ihr) zurück, noch gehen sie (ihr) voraus. (Paret)
10.49. Sprich: "Ich vermag mir selbst weder zu schaden noch zu nutzen, es sei denn, Allah will es. Jeder Gemeinschaft ist eine Frist bestimmt; und wenn ihre Frist um ist, so können sie nicht (hinter ihr) eine Stunde zurückbleiben, noch können sie ihr vorausgehen." (Rasul)
10.49. Sprich: "Ich vermag für mich selbst weder Schaden noch Nutzen (zu bringen), ausser was Allah will. Für jede Gemeinschaft gibt es eine (festgesetzte) Frist, und wenn ihre Frist kommt, so können sie diese weder um eine Stunde aufschieben noch vorverlegen." (Périsset)