16.35. Waqala alladhiina aschrakuu lawschaa Allahu ma AAabadna min duunihimin schay-in nahnu walaabaonawalaharramna min duunihi min schay-in kadhalikafaAAala alladhiina min qablihim fahal AAala alrrusuliilla albalaghu almubiinu
16.35. And the idolaters say: Had Allah willed, we had not worshipped aught beside Him, we and our fathers, nor had we forbidden aught without (command from) Him. Even so did those before them. Are the messengers charged with aught save plain conveyance (of the message) ? (Pickthall)
16.35. Und es sagten diejenigen, die Mitgötter geben: "Wenn Allah wollte, hätten wir anstelle Seiner nichts gedient, wir und nicht unsere Väter, und wir hätten uns nichts ohne Ihn verboten. Derart haben es diejenigen vor ihnen gemacht. Und obliegt dem Gesandten etwas außer dem klaren Bekanntmachen? (Ahmad v. Denffer)
16.35. Diejenigen, die (Allah etwas) beigesellen, sagen: "Wenn Allah gewollt hätte, hätten wir nichts anstatt Seiner gedient, weder wir noch unsere Vater, und wir (selbst) hätten anstatt Seiner nichts verboten." So handelten (auch) diejenigen, die vor ihnen waren. Obliegt denn den Gesandten etwas anderes als die deutliche Übermittlung (der Botschaft)? (Bubenheim)
16.35. Die Götzendiener sagen: "Wenn Gott gewollt hätte, hätten weder wir noch unsere Väter außer Ihm etwas angebetet und wir hätten, ohne uns auf Ihn zu berufen, keine Verbote erlassen." Genau so machten es die Ungläubigen vor ihnen. Sind die Gesandten zu etwas anderem verpflichtet als zur klaren Verkündigung der Botschaft? (Azhar)
16.35. Und diejenigen, die Kufr betrieben haben, sagten: „Hätte ALLAH anderes gewollt, hätten wir nichts anstelle von Ihm gedient, weder wir noch unsere Väter. Ebenfalls hätten wir nichts anstelle von Ihm für haram erklärt.“ Solcherart handelten diejenigen vor ihnen. Und obliegt den Gesandten etwas anderes außer dem deutlichen Verkünden?! (Zaidan)
16.35. Und diejenigen, die (dem einen Gott andere Götter) beigesellen, sagen: "Wenn Allah gewollt hätte, hätten weder wir noch unsere Väter an seiner Statt etwas verehrt, und wir hätten (auch) nichts an seiner Statt für verboten erklärt. Diejenigen, die vor ihnen lebten, haben ebenso gehandelt. Aber obliegt den Gesandten etwas anderes, als die Botschaft deutlich auszurichten? (Paret)
16.35. Und die Götzendiener sagen: "Hätte Allah es so gewollt, so hätten wir nichts außer Ihm angebetet, weder wir noch unsere Väter, noch hätten wir etwas ohne Seinen (Befehl) verboten." Genauso taten schon jene vor ihnen. Jedoch, sind die Gesandten für irgend etwas außer für die deutliche Verkündigung verantwortlich? (Rasul)
16.35. Diejenigen, die Allah (Teilhaber) beigesellen, werden sagen: "Wenn Allah gewollt hätte, hätten weder wir noch unsere Vorfahren etwas neben Ihm angebetet, und wir hätten nichts (von uns aus) verboten, ohne (uns auf) Ihn (berufen)." Auf ähnliche Weise handelten bereits diejenigen, die vor ihnen waren. Aber den Gesandten obliegt nichts anderes, als (die Botschaft) deutlich zu verkünden. (Périsset)