16.82. Then, if they turn away, thy duty (O Muhammad) is but plain conveyance (of the message). (Pickthall)
16.82. Und wfenn sie sich abkehren, so obliegt dir das klare Bekanntmachen. (Ahmad v. Denffer)
16.82. Wenn sie sich abkehren, so obliegt dir nur die deutliche Übermittlung (der Botschaft). (Bubenheim)
16.82. Wenn sie sich abwenden, gräme dich nicht! Es obliegt dir nur, ihnen eine klare Verkündigung zu übermitteln! (Azhar)
16.82. Sollten sie sich dann abwenden, dann obliegt dir außchließlich das deutliche Verkünden. (Zaidan)
16.82. Wenn sie sich nun aber abwenden, so hast du nur die Botschaft deutlich auszurichten (und bist für ihren Unglauben nicht verantwortlich). (Paret)
16.82. Doch wenn sie sich abkehren, dann bist du für nichts verantwortlich außer für die klare Verkündigung. (Rasul)
16.82. Wenn sie sich daraufhin abwenden, so besteht deine Pflicht nur in der klaren Vermittlung (der Botschaft). (Périsset)