17.16. And when We would destroy a township We send commandment to its folk who live at ease, and afterward they commit abomination therein, and so the Word (of doom) hath effect for it, and We annihilate it with complete annihilation. (Pickthall)
17.16. Und wenn Wir gewollt haben, daß Wir eine Ansiedlung vernichten, haben Wir ihre üppig Ausgestatteten angewiesen, und sie haben dort gefrevelt, und das Wort ihr gegenüber wurde wahr, und Wir haben sie gänzlich vernichtend zerstört. (Ahmad v. Denffer)
17.16. Und wenn Wir eine Stadt vernichten wollen, befehlen Wir denjenigen, die in ihr üppig leben (, zu freveln), und dann freveln sie in ihr. So bewahrheitet sich das Wort gegen sie, und dann zerstören Wir sie vollständig. (Bubenheim)
17.16. Wenn Wir eine Stadt zugrunderichten wollen, lassen Wir die in Saus und Braus lebenden Genussmenschen die Oberhand gewinnen und Untaten begehen, so dass sie die Strafe verdienen. Dann vernichten Wir sie ganz und gar. (Azhar)
17.16. Und wenn WIR eine Ortschaft zugrunde richten wollen, machen WIR ihren im Luxus Schwelgenden Gebote, dann betreiben sie Fisq dagegen, dann wird die Bestimmung gegen sie vollstreckt, dann lassen WIR sie vernichtend zugrunde gehen. (Zaidan)
17.16. Und Wenn wir eine Stadt zugrunde gehen lassen wollen, befehlen wir denen aus ihr, die ein Wohlleben führen, in ihr zu freveln. Dann geht das Wort (der Vorherbestimmung) an ihnen in Erfüllung, und wir zerstören sie von Grund auf. (Paret)
17.16. Und wenn Wir eine Stadt zu zerstören beabsichtigen, lassen Wir Unseren Befehl an ihre Wohlhabenden ergehen; wenn sie in ihr freveln, so wird der Richtspruch gegen sie fällig, und Wir zerstören sie bis auf den Grund. (Rasul)