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Quran
26.67. Darin ist wahrlich ein Zeichen, doch die meisten von ihnen sind nicht gläubig.

[ asSu'ara:67 ]


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Alle Suren anzeigen | Ansicht von Surah alIsra' (17)  Ayah: 34

 


Medina-Musshaf Seite 285

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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



17.34. Wala taqrabuu mala alyatiimiilla biallatii hiya ahsanu hattayablugha aschuddahu waawfuu bialAAahdi inna alAAahda kanamas-uulan

17.34. Come not near the wealth of the orphan save with that which is better till he come to strength; and keep the covenant. Lo! of the covenant it will be asked. (Pickthall)

17.34. Und kommt nicht den Vermögensgütern der Waise nahe, außer mit dem was besser ist, bis sie ihre Reife erreicht, und haltet die Abmachung, nach de Abmachung ja wird gefragt. (Ahmad v. Denffer)

17.34. Und nähert euch nicht dem Besitz des Waisenkindes, außer auf die beste Art, bis es seine Vollreife erlangt hat. Und erfüllt die (eingegangene) Verpflichtung. Gewiß, nach der (Erfüllung der) Verpflichtung wird gefragt werden. (Bubenheim)

17.34. Ihr sollt das Vermögen der Waise nicht antasten, außer es auf die beste Art zu verwalten, bis sie volljährig ist. Ihr sollt die Vereinbarung einhalten, denn ihr habt euch vor Gott zu verantworten. (Azhar)

17.34. Und nähert euch nicht dem Vermögen des Waisenkindes, es sei denn auf die bessere Art, (solange) bis es mündig wird. Und erfüllt eure Abmachungen! Gewiß, die Abmachung wird verantwortet. (Zaidan)

17.34. Und tastet das Vermögen der Waise nicht an, es sei denn auf die (denkbar) beste Art! (Laßt ihr Vermögen unangetastet) bis sie volljährig geworden ist (und selber darüber verfügen darf)! Und erfüllt die Verpflichtung (die ihr eingeht)! Nach der Verpflichtung wird (dereinst) gefragt. (Paret)

17.34. Und tastet nicht das Gut der Waise an, es sei denn zu (ihrem) Besten, bis sie die Reife erreicht hat. Und haltet die Verpflichtung ein; denn über die Verpflichtung muß Rechenschaft abgelegt werden. (Rasul)


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