17.71. On the day when We shall summon ill men with their record, whoso is given his book in his right hand such will read their book and they will not be wronged a shred. (Pickthall)
17.71. An einem Tag rufen Wir jede Menschenschar mit ihrem Vorsteher, und wem seine Schrift in seine Rechte gegeben wurde, so lesen diese ihre Schrift, und es wird ihnen nicht ein Fädchen Unrecht angetan. (Ahmad v. Denffer)
17.71. (Gedenke) des Tages, da Wir alle Menschen mit ihrem (jeweiligen) Anführer rufen werden. Wem dann sein Buch in seine rechte Hand gegeben wird, jene wer den ihr Buch (ohne weiteres) lesen, und ihnen wird nicht um ein Fädchen Unrecht zugefügt. (Bubenheim)
17.71. Gedenkt des Tages, an dem jede Gemeinschaft mit ihrem Führer aufgerufen wird! Diejenigen, die ihre Schrift in die rechte Hand bekommen, lesen sie mit Freude. Sie werden nicht das geringste Unrecht erleiden. (Azhar)
17.71. (Erinnere an) den Tag, wenn WIR jede Menschengruppe mit ihrem Imam rufen. Wem sein Register in seine Rechte überreicht wird, diese lesen ihr Register und ihnen wird keinerlei Unrecht zugefügt. (Zaidan)
17.71. Am Tag, da wir alle Menschen mit ihrem Führer (zum Gericht) rufen werden! Diejenigen, denen ihre Schrift (mit dem Verzeichnis ihrer Taten) in ihre Rechte gegeben wird, werden sie (ohne weiteres) verlesen. Und ihnen wird nicht ein Fädchen Unrecht getan. (Paret)
17.71. An jenem Tage, da werden Wir ein jedes Volk mit seinem Führer vorladen. Diejenigen, die dann ihr Buch in ihrer Rechten empfangen werden, werden ihr Buch verlesen und nicht das geringste Unrecht erleiden. (Rasul)
17.71. Am Tag, an dem Wir jeden Menschen mit seinem Schreiber rufen, werden diejenigen, die ihr Buch in ihre rechte Hand erhalten, es gerne lesen, und ihnen wird kein Fädchen Unrecht zugefügt. (Périsset)