2.197. Alhadschdschu aschhurun maAAluumatunfaman farada fiihinna alhadschdscha fala rafathawala fusuuqa waladschidala fii alhadschdschiwama tafAAaluu min khayrin yaAAlamhu Allahuwatazawwaduu fa-inna khayra alzzadi alttaqwawaittaquuni ya olii al-albabi
2.197. The pilgrimage is (in) the well known months, and whoever is minded to perform the pilgrimage therein (let him remember that) there is (to be) no lewdness nor abuse nor angry conversation on the pilgrimage. And whatsoever good ye do Allah knoweth it. So make provision for yourselves (here after); for the best provision is to ward off evil. Therefore keep your duty unto Me, O men of understanding. (Pickthall)
2.197. Die Wallfahrt hat bekannte Monate, wer also in ihnen die Wallfahrt als Pflicht nimmt, so gilt: Kein Beischlaf und keine Frevelei und keine Streiterei auf der Wallfahrt, und was ihr an Gutem tut, Allah weiß es, und rüstet «ich aus, und die beste Ausrüstung ist die Gottesfurcht, und fürchtet Mich, ihr mit der Einsicht (Ahmad v. Denffer)
2.197. Die (Zeit der) Pilgerfahrt (sind) bekannte Monate. Wer in ihnen die (Durchführung der) Pilgerfahrt beschlossen hat, der darf keinen Beischlaf ausüben, keinen Frevel begehen und nicht Streit führen während der Pilgerfahrt. Und was ihr an Gutem tut, Allah weiß es. Und versorgt euch mit Reisevorrat, doch der beste Vorrat ist die Gottesfurcht. Und fürchtet Mich, o die ihr Verstand besitzt! (Bubenheim)
2.197. Die Pilgerfahrt wird in Monaten verrichtet, die euch (seit Abraham) bekannt sind, (das sind die Monate Schawwal, Zu-l-Qa§da und Zu-l-Hidscha). Wer sich entschließt, die Pilgerfahrt zu verrichten, hat die Verhaltensvorschriften einzuhalten: kein Geschlechtsverkehr, keine bösen Werke und kein Streiten mit den Mitmenschen. Was ihr Gutes tut, das weiss Gott. Sorgt für den Jüngsten Tag vor und wißt, dass die beste Vorsorge die Frömmigkeit ist! So fürchtet Mich, o ihr, die ihr vernünftig seid! (Azhar)
2.197. Die Hadsch findet in bekannten Monaten statt. Wer sich in ihnen zur Hadsch entschließt, so gibt es weder Intimitäten noch Fisq noch Streitigkeit während der Hadsch. Und was ihr an Gutem tut, das kennt ALLAH. Und deckt euch mit Reiseproviant ein, denn gewiß, der beste Reiseproviant ist die Taqwa. Und handelt Taqwa gemäß Mir gegenüber, ihr von Verstand! (Zaidan)
2.197. Die Wallfahrt (hadsch) findet in (den) bekannten Monaten statt. Und wenn jemand in ihnen die Wallfahrt auf sich nimmt (tritt er in den Weihezustand ein:) Während der Wallfahrt darf man keinen Umgang mit Frauen (rafath) haben, keinen Frevel begehen und sich nicht herumstreiten. Was ihr an Gutem tut, das weiß Allah. Und versorgt euch mit Wegzehrung (für das Jenseits)! Die beste Wegzehrung ist Gottesfurcht. Fürchtet (daher) mich, die ihr Verstand habt! (Paret)
2.197. Für den Hadschdsch sind bekannte Monate (vorgesehen). Wer sich in ihnen zum Hadschdsch entschlossen hat, der enthalte sich des Beischlafs und begehe weder Frevel noch unziemliche Rede während des Hadschdsch. Und was ihr an Gutem tut, Allah weiß es. Und sorgt für die Reise, doch wahrlich, die beste Vorsorge ist Gottesfurcht. Und fürchtet Mich, o ihr, die ihr einsichtig seid! (Rasul)
2.197. Für die Pilgerfahrt sind bekannte Monate festgelegt. Wer in ihnen den Hadsch durchführt, der enthalte sich des Beischlafs und begehe weder Frevel, noch soll er sich zu unziemlicher Rede verleiten lassen. Und was ihr an Gutem tut, Allah weiss es. Und versorgt euch mit Reisevorrat, doch der beste Vorrat ist die Frömmigkeit. Und die Verständigen sollen Mich fürchten. (Périsset)