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Quran
59.7. Was Allah Seinem Gesandten von den Bewohnern der Städte als kampflose Beute zugeteilt hat, das gehört Allah, Seinem Gesandten und den Verwandten, den Waisen, den Armen und dem Sohn des Weges. Dies, damit es nicht nur im Kreis der Reichen von euch bleibt. Was nun der Gesandte euch gibt, das nehmt; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch. Und fürchtet Allah. Gewiß, Allah ist streng im Bestrafen.
23.51. Ya ayyuha alrrusulukuluu mina alttayyibati waiAAmaluusalihaninnii bima taAAmaluuna AAaliimun
23.51. O ye messengers! Eat of the good thing, and do right. Lo! I am Aware of what ye do. (Pickthall)
23.51. Ihr, die Gesandten, eßt von den guten Dingen und handelt rechtschaffe Ich weiß ja, was ihr tut. (Ahmad v. Denffer)
23.51. "O ihr Gesandten, eßt von den guten Dingen und handelt rechtschaffen; gewiß, Ich weiß über das, was ihr tut, Bescheid. (Bubenheim)
23.51. Allen Gesandten sagten Wir: "Eßt von den erlaubten guten Nahrungsmitteln und verrichtet gute Werke! Ich weiss genau, was ihr tut." (Azhar)
23.51. Ihr Gesandte! Esst von den Tay-yibat und tut gottgefällig Gutes! ICH bin gegenüber dem, was ihr tut, allwissend. (Zaidan)
23.51. "Ihr Gesandten (alle)! Eßt von den guten Dingen (die euch erlaubt sind) und tut, was recht ist! Ich weiß Bescheid über das, was ihr tut. (Paret)
23.51. O ihr Gesandten, esset von den reinen Dingen und tut Gutes. Wahrlich, Ich weiß recht wohl, was ihr tut. (Rasul)