25.68. And those who cry not unto any other god along with Allah, nor take the life which Allah hath forbidden save in (course of) justice, nor commit adultery and whoso doeth this shall pay the penalty; (Pickthall)
25.68. Und diejenigen, die nicht, zusammen mit Allah, zu einem anderen Gott rufen, und keine Seele töten, die Allah verwehrt hat, - außer gemäß dem Recht, - und die nicht die Ehe brechen, und wer das tut, den trifft Strafe mutwilliger Sünde, (Ahmad v. Denffer)
25.68. Und diejenigen, die neben Allah keinen anderen Gott anrufen und nicht die Seele töten, die Allah (zu töten) verboten hat, außer aus einem rechtmäßigen Grund, und die keine Unzucht begehen. - Wer das tut, hat die Folge der Sünde zu erleiden; (Bubenheim)
25.68. Es sind diejenigen, die neben Gott keine anderen Götter anbeten, keinen Menschen töten (da Gott es verboten hat), es sei denn zu Recht und jene, die keine Unzucht begehen. Wer diese schlimmen Taten begeht, wird es sehr schwer haben. (Azhar)
25.68. Und diejenigen, die weder neben ALLAH an einen anderen Gott Bittgebete richten, 2 noch den Menschen töten, den ALLAH für haram erklärte, außer mit Berechtigung, noch Zina begehen. Und wer dieses tut, findet die Vergeltung. (Zaidan)
25.68. und die neben Allah keinen anderen Gott anrufen, niemand töten, den (zu töten) Allah verboten hat, außer wenn sie dazu berechtigt sind, und keine Unzucht begehen. Wer dies tut, wird (dafür) zu büßen haben (yalqa athaaman). (Paret)
25.68. Und die, welche keinen anderen Gott außer Allah anrufen und niemanden töten, dessen Leben Allah unverletzlich gemacht hat - es sei denn, (sie töten) dem Recht nach -, und keine Unzucht begehen: und wer das aber tut, der soll dafür zu büßen haben. (Rasul)
25.68. Und (es sind) diejenigen, die neben Allah keine andere Gottheit anbeten, die kein Leben töten, das Allah verboten hat – es sei denn aus rechtmässigem Grund – und die keine Unzucht begehen. Wer dies tut (und für erlaubt erklärt), wird (die Hölle) als Folge seiner Sünde (des Unglaubens) erhalten." (Périsset)