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Quran
2.282. O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf. Und ein Schreiber soll (es) für euch gerecht aufschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah (es) ihn gelehrt hat. So soll er denn schreiben, und diktieren soll der Schuldner, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon schmälem. Wenn aber der Schuldner töricht oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, so soll sein Sachwalter (es) gerecht diktieren. Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, - damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden. Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben! Das ist gerechter vor Allah und richtiger für das Zeugnis und eher geeignet, daß ihr nicht zweifelt; es sei denn, es ist ein sofortiger Handel, den ihr unter euch tätigt. Dann ist es keine Sünde für euch, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt. Und kein Schreiber oder Zeuge soll zu Schaden kommen. Wenn ihr (es) aber (dennoch) tut, so ist es ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah! Und Allah lehrt euch. Allah weiß über alles Bescheid.

[ alBaqara:282 ]


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Medina-Musshaf Seite 385

Mehr Übersetzungen

Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



28.5. Wanuriidu an namunna AAala alladhiinaistudAAifuu fii al-ardi wanadschAAalahum a-immatanwanadschAAalahumu alwarithiina

28.5. And We desired to show favor unto those who were oppressed in the earth, and to make them examples and to make them the inheritors, (Pickthall)

28.5. Und Wir wollten, daß Wir denjenigen eine Wohltat erweisen, die auf der Erde schutzlos waren, und Wir sie Vorsteher machen, und Wir sie die Erben machen, (Ahmad v. Denffer)

28.5. Wir aber wollten denjenigen, die im Land unterdrückt wurden, eine Wohltat erweisen und sie zu Vorbildern machen und zu Erben machen, (Bubenheim)

28.5. Wir entschieden, den Menschen, die im Lande unterdrückt waren, Unsere Huld zu erweisen und sie zu vorbildlichen Gläubigen und zu Erben zu machen, (Azhar)

28.5. Und WIR wollen denjenigen, die im Lande abgeschwächt wurden, Gnade erweisen, aus ihnen Imame machen, zu den Erben machen, (Zaidan)

28.5. während wir vorhatten, denen die im Land unterdrückt waren, Gnade zu erweisen und sie zu Vorbildern (für kommende Geschlechter) und zu Erben (derer, die sie unterdrückt hatten) zu machen (Paret)

28.5. Und Wir wollten denen, die im Lande als schwach erachtet worden waren, Huld erweisen und sie zu Führern machen und zu Erben einsetzen (Rasul)

28.5. Doch Wir wollten den Unterdrückten eine Gunst erweisen, und sie zu Vorbildern und Erben machen, (Périsset)


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