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Quran
3.186. Ihr werdet ganz gewiß in eurem Besitz und in eurer eigenen Person geprüft werden, und ihr werdet ganz gewiß von denjenigen, denen die Schrift vor euch gegeben wurde, und denen, die (Allah etwas) beigesellen, viel Beleidigendes zu hören bekommen. Doch wenn ihr standhaft und gottesfürchtig seid, so gehört dies gewiß zur Entschlossenheit (in der Handhabung) der Angelegenheiten.
29.62. Allah maketh the provision wide for whom He will of His bondmen, and straiteneth it for whom (He will). Lo! Allah is Aware of all things. (Pickthall)
29.62. Allah weitet die Versorgung aus für wen Er will von Seinen Knechten, und Er mißt ab für ihn, Allah weiß ja über alles Bescheid. (Ahmad v. Denffer)
29.62. Allah gewährt die Versorgung großzügig, wem von Seinen Dienern Er will, und bemißt ihm auch. Gewiß, Allah weiß über alles Bescheid. (Bubenheim)
29.62. Gott gibt viel aus Seiner Gabenfülle, wem Er will unter Seinen Dienern, und Er gibt wenig, wem Er will. Gottes Wissen umfasst alles. (Azhar)
29.62. ALLAH gewährt viel Rizq, wem ER will von Seinen Dienern, und ER gewährt ihm auch nur wenig. Gewiß, ALLAH ist über alles allwissend. (Zaidan)
29.62. Allah teilt den Unterhalt reichlich zu, wem von seinen Dienern er will, und begrenzt (ihn) ihm (auch wieder). Er weiß über alles Bescheid. - (Paret)
29.62. Allah erweitert und beschränkt die Mittel zum Unterhalt dem von Seinen Dienern, den Er will. Wahrlich, Allah besitzt die volle Kenntnis von allen Dingen. (Rasul)
29.62. Allah erweitert und beschränkt die Versorgung Seiner Diener, wie Er will; und Allah ist der Allwissende. (Périsset)