4.98. Illa almustadAAafiina mina alrridschaliwaalnnisa-i waalwildani layastatiiAAuuna hiilatan wala yahtaduunasabiilan
4.98. Except the feeble among men, and the women, and the children, who are unable to devise a plan and are not shown a way. (Pickthall)
4.98. Außer den Schutzlosen von den Männern und den Frauen und den Kindern, die zu keiner Änderungsmöglichkeit imstande sind und keinen Weg geleitet werden, (Ahmad v. Denffer)
4.98. Ausgenommen die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern, die keine Möglichkeit haben auszuwandern und auf dem Weg nicht rechtgeleitet sind. (Bubenheim)
4.98. Ausgenommen die schwachen, hilflosen Männer, Frauen und Kinder, die nicht auswandern, weil sie keinen Ausweg wissen und sich nicht herauszuhelfen vermögen. (Azhar)
4.98. Ausgenommen sind die Unterdrückten von den Männern, Frauen und Kindern, die keinen Ausweg haben und keine Möglichkeit (zur Hidschra) finden. (Zaidan)
4.98. Ausgenommen die unterdrückten Männer, Frauen und Kinder, die über keine Möglichkeit (hiela) verfügen (sich aus Mekka wegzustehlen) und (aus Hilflosigkeit) auf dem Weg (den sie eingeschlagen haben) nicht rechtgeleitet sind. (Paret)
4.98. Ausgenommen davon sind die unterdrückten Männer, Frauen und Kinder, die über keinerlei Möglichkeit verfügen und keinen Ausweg finden. (Rasul)