40.40. Man AAamila sayyi-atan fala yudschzailla mithlaha waman AAamila salihanmin dhakarin aw ontha wahuwa mu/minun faola-ikayadkhuluuna aldschannata yurzaquuna fiiha bighayri hisabin
40.40. Whoso doeth an ill deed, he will be repaid the like thereof, while whoso doeth right, whether male or female, and is a believer, (all) such will enter the Garden, where they will be nourished without stint. (Pickthall)
40.40. Wer eine schlechte Tat tut, so wird ihm nichts vergolten außer dem gleichen davon, und wer Rechtschaffenes tut, Mann oder Frau, und er ist ein Gläubiger, diese gehen in den Paradiesgarten hinein, sie werden dort versorgt ohne Anrechnen, (Ahmad v. Denffer)
40.40. Wer etwas Böses tut, dem wird nur gleichviel vergolten. Wer aber rechtschaffen handelt, ob Mann oder Frau, und dabei gläubig ist, jene werden dann in den (Paradies)garten eingehen, wo sie versorgt werden ohne Abrechnung. (Bubenheim)
40.40. Wer eine böse Tat begeht, dem wird sie entsprechend vergolten. Wer als Gläubiger ein gutes Werk verrichtet, sei es Mann oder Frau, tritt ins Paradies ein, wo ihm ungezählte Gaben beschert werden. (Azhar)
40.40. Wer Schlechtigkeit tat, dem wird Nichts außer mit Gleichem vergolten. Und wer gottgefällig Gutes tat, obMann oder Frau, während er Mumin ist, diese treten in die Dschanna ein. Darin wird ihnen Rizq ohne Berechnen zuteil. (Zaidan)
40.40. Wenn einer eine schlechte Tat begeht, wird ihm mit gleichviel vergolten. Diejenigen aber, die tun, was recht ist, (gleichviel ob) männlich oder weiblich, und dabei gläubig sind, werden (dereinst) in das Paradies eingehen, wo sie mit Unterhalt versorgt werden, ohne daß darüber Rechnung geführt wird. (Paret)
40.40. Wer Böses tut, dem soll nur mit Gleichem vergolten werden; wer aber Gutes tut - sei es Mann oder Frau und dabei gläubig ist -, diese werden ins Paradies eintreten; darin werden sie mit Unterhalt versorgt werden, ohne daß darüber Rechnung geführt wird. (Rasul)