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Quran
28.75. Und Wir nehmen aus jeder Gemeinschaft einen Zeugen heraus, und da sagen Wir: "Bringt euren Beweis vor." Dann werden sie wissen, daß die Wahrheit Allah gehört. Und entschwunden wird ihnen sein, was sie zu ersinnen pflegten.
41.17. And as for Thamud, We gave them guidance, but they preferred blindness to the guidance, so the bolt of the doom of humiliation overtook them because of what they used to earn. (Pickthall)
41.17. Und was Thamud angeht, so haben Wir sie rechtgeleitet, - also sie wollten lieber die Blindheit statt der Rechtleitung, also ergriff sie der Donnerschlag der Strafe der Erniedrigung wegen dem, was sie erworben hatten. (Ahmad v. Denffer)
41.17. Was aber die Tamud angeht, so wollten Wir sie rechtleiten, sie aber liebten die Blindheit mehr als die Rechtleitung. Da ergriff sie der Donnerschlag der schmählichen Strafe für das, was sie erworben hatten. (Bubenheim)
41.17. Den Thamûd haben Wir den rechten Weg gewiesen. Sie aber zogen dem rechten Weg die Blindheit vor. Darum ergriff sie der Blitzsturm mit seiner entwürdigenden Strafe als Vergeltung für die Sünden, die sie sich aufgebürdet hatten. (Azhar)
41.17. Und hinsichtlich Thamud, so leiteten WIR sie recht, dann bevorzugten sie die Verblendung vor der Rechtleitung, dann richtete sie der Blitzschlag der erniedrigenden Peinigung für das, was sie zu erwerben pflegten. (Zaidan)
41.17. Und was die Thamuud angeht, so leiteten wir sie (wohl) recht. Aber sie zogen die Blindheit der Rechtleitung vor. Da kam der Donnerschlag der Strafe der Erniedrigung über sie (zur Vergeltung) für das, was sie (in ihrem Erdenleben) begangen hatten. (Paret)
41.17. Und was die Thamud anbelangt, so wiesen Wir ihnen den Weg, sie aber zogen die Blindheit dem rechten Weg vor; darum erfaßte sie die blitzschlagartige Strafe der Erniedrigung um dessentwillen, was sie begangen hatten. (Rasul)
41.17. Und (auch) den Thamud hatten Wir den rechten Weg gewiesen, doch sie zogen die Blindheit der Rechtleitung vor. Da erfasste sie der (durchdringende) Donnerschlag der erniedrigenden Strafe wegen dem, was sie (an Unglauben) erworben hatten. (Périsset)