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Quran
7.131. Aber wenn dann etwas Gutes zu ihnen kam, sagten sie: "Dies gehört uns." und wenn sie etwas Böses traf, sahen sie ein (böses) Vorzeichen in Musa und denjenigen, die mit ihm waren. Aber ihr Vorzeichen ist sicherlich bei Allah, jedoch wissen die meisten von ihnen nicht.
5.93. There shall be no sin (imputed) unto those who believe and do good works for what they may have eaten (in the past). So be mindful of your duty (to Allah), and do good works; and again: be mindful of your duty, and believe; and once again: be mindful of your duty, and do right. Allah loveth the good. (Pickthall)
5.93. Es ist nicht auf denjenigen, die glauben und rechtschaffen handeln, ein Vergehen in dem, was sie verzehrt haben, wenn sie gottesfürchtig sind und glauben und rechtschaffen handeln, dann gottesfürchtig sind und glauben, dann gottesfürchtig sind und Gutes tun, und Allah liebt die Guthandelnden. (Ahmad v. Denffer)
5.93. Es lastet keine Sünde auf denjenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, hinsichtlich dessen, was sie (bisher) verzehrt haben, wenn sie (fortan) gottesfürchtig sind und glauben und rechtschaffene Werke tun und wiederum gottesfürchtig sind und glauben und wiederum gottesfürchtig sind und Gutes tun. Allah liebt die Gutes Tuenden. (Bubenheim)
5.93. Die Gläubigen, die gute Werke vollbringen, brauchen sich keine Sorgen zu machen wegen der Speisen, die sie zu sich nehmen, solange sie Gott fürchten, auf dem Glauben bestehen und gute Werke tun, wahrhaftig bei der Frömmigkeit bleiben und auf dem Glauben beharren und weiter bei der Frömmigkeit bleiben und gute Werke vollbringen, denn Gott liebt die Rechtschaffenen, die gute Taten verrichten. (Azhar)
5.93. Es trifft diejenigen, die den Iman verinnerlicht und gottgefällig Gutes getan haben, keine Verfehlung für das, was sie (vor dem Verbot) zu sich genommen haben, wenn sie Taqwa gemäß handelten, den Iman verinnerlichten und gottgefällig Gutes taten, dann Taqwa gemäß handelten und Iman verinnerlichten, dann Taqwa und Ihsan gemäß handelten. Und ALLAH liebt die Muhsin. (Zaidan)
5.93. Für diejenigen, die glauben und tun, was recht ist, ist es keine Sünde, (irgend) etwas (an Speise) zu sich zu nehmen, solange sie gottesfürchtig und gläubig sind und tun, was recht ist, und weiter gottesfürchtig und gläubig sind, und weiter gottesfürchtig und fromm sind (ahsanuu). Allah liebt die, die fromm sind (al-muhsiniena). (Paret)
5.93. Denen, die glauben und gute Werke tun, soll als Sünde nicht angerechnet werden, was sie aßen, wenn sie gottesfürchtig sind und glauben und gute Werke tun, und abermals fürchten und glauben, dann nochmals fürchten und Gutes tun. Und Allah liebt jene, die Gutes tun. (Rasul)