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Quran
9.38. O die ihr glaubt, was ist mit euch, daß, wenn zu euch gesagt wird: "Rückt aus auf Allahs Weg!", ihr euch schwer zur Erde sinken laßt? Seid ihr mit dem diesseitigen Leben mehr zufrieden als mit dem Jenseits? Aber der Genuß des diesseitigen Lebens wird im Jenseits nur gering (erscheinen).

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Medina-Musshaf Seite 533

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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



55.41. YuAArafu almudschrimuuna bisiimahumfayu/khadhu bialnnawasii waal-aqdami

55.41. The guilty will be known by their marks, and will he taken by the forelocks and the feet. (Pickthall)

55.41. Die Verbrecher werden an ihren Kennmalen erkannt, und sie werden ergriffen bei den Stirnhaaren und den Füßen, (Ahmad v. Denffer)

55.41. Die Übeltäter werden an ihrem Merkmal erkannt werden und dann an den Stirnlocken und an den Füßen ergriffen. (Bubenheim)

55.41. Die Schuldigen werden an ihren Merkmalen erkannt und an Schopf und Füßen gepackt und in die Hölle geworfen. (Azhar)

55.41. Die schwer Verfehlenden werden durch ihreMerkmale bekannt, dann wird an den Stirnhaaren und an den Füßen gezerrt. (Zaidan)

55.41. Die Sünder erkennt man (dann) an ihrem Zeichen (siemaa) und packt sie am Schopf und an den Füßen. (Paret)

55.41. Die Schuldigen werden an ihren Merkmalen erkannt werden, und sie werden an ihren Stirnlocken und Füßen erfaßt werden. (Rasul)


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