Assalamu Alaikum und willkommen auf Eurer Webseite für Tafaasir und Übersetzungen von Quran und Sunnah.

Quran mit verschiedenen Übersetzungen - Vollständige Hadith-Sammlungen in deutscher Übersetzung - Tafsir und Kommentare auf englisch und arabisch - Vollständige Übersetzungen von arabischen Tafaasir - Quran Suche und Rezitation - Tafsir von Maududi

Der edle Koran in deutscher ??bersetzung Sahih Werk von Imam Buchari in deutscher Übersetzung Riyaad usSalihin - G??rten der Tugendhaften von Imam an-Nawawi al-Bayaan Sammlung 1400 Hadithe Sammlung Sahih Bukhari englisch Sahih Muslim englisch Muwatta Imam Malik englisch

Quran
28.83. Das ist die jenseitige Wohnstätte. Wir bestimmen sie für diejenigen, die weder Überheblichkeit auf der Erde noch Unheil begehren. Und das (gute) Ende gehört den Gottesfürchtigen.

[ alQasas:83 ]


Besucher Online

Jetzt unsere neue App testen!

Im Moment sind 130 Besucher online

Jetzt bei Google Play

Die Website ist bald als App erhältlich und befindet sich in der Testphase.

Wer sie testen will, kann mir seine Gmail-Adresse per WhatsApp schicken. Ich trage ihn als Tester ein und er kann die Vorabversion bekommen.

Schick mir eine WhatsApp-Nachricht

Suche in den deutschen Übersetzungen
Suche im englischen Tafsir von Maududi
Phonetische Suche im Quran (extern)

Nummer der Surah  Nummer der Ayah 
Surah lesen   



Alle Suren anzeigen | Ansicht von Surah alRahman (55)  Ayah: 41

 


Medina-Musshaf Seite 533

Mehr Übersetzungen

Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



55.41. YuAArafu almudschrimuuna bisiimahumfayu/khadhu bialnnawasii waal-aqdami

55.41. The guilty will be known by their marks, and will he taken by the forelocks and the feet. (Pickthall)

55.41. Die Verbrecher werden an ihren Kennmalen erkannt, und sie werden ergriffen bei den Stirnhaaren und den Füßen, (Ahmad v. Denffer)

55.41. Die Übeltäter werden an ihrem Merkmal erkannt werden und dann an den Stirnlocken und an den Füßen ergriffen. (Bubenheim)

55.41. Die Schuldigen werden an ihren Merkmalen erkannt und an Schopf und Füßen gepackt und in die Hölle geworfen. (Azhar)

55.41. Die schwer Verfehlenden werden durch ihreMerkmale bekannt, dann wird an den Stirnhaaren und an den Füßen gezerrt. (Zaidan)

55.41. Die Sünder erkennt man (dann) an ihrem Zeichen (siemaa) und packt sie am Schopf und an den Füßen. (Paret)

55.41. Die Schuldigen werden an ihren Merkmalen erkannt werden, und sie werden an ihren Stirnlocken und Füßen erfaßt werden. (Rasul)

55.41. Die Schuldigen (des Unglaubens) werden an ihren Merkmalen erkannt werden und (dann) an den Stirnlocken und Füssen ergriffen. (Périsset)


Vorige Ayah Nächste Ayah