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Quran
57.4. Er ist es, der die Himmel und die Erde in sechs Tagen erschuf und Sich hierauf über den Thron erhob´. Er weiß, was in die Erde eindringt und was aus ihr herauskommt, was vom Himmel herabkommt und was dorthin aufsteigt. Und Er ist mit euch, wo immer ihr auch seid. Und was ihr tut, sieht Allah wohl.

[ alHadid:4 ]


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Medina-Musshaf Seite 546

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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



59.7. Ma afaa Allahu AAalarasuulihi min ahli alqura falillahi walilrrasuuliwalidhii alqurba waalyatama waalmasakiiniwaibni alssabiili kay la yakuuna duulatanbayna al-aghniya-i minkum wama atakumualrrasuulu fakhudhuuhu wama nahakumAAanhu faintahuu waittaquu Allaha inna Allahaschadiidu alAAiqabi

59.7. That which Allah giveth as spoil unto His messenger from the people of the townships, it is for Allah and His messenger and for the near of kin and the orphans and the needy and the wayfarer, that it become not a commodity between the rich among you. And whatsoever the messenger giveth you, take it. And whatsoever he forbiddeth, abstain (from it). And keep your duty to Allah. Lo! Allah is stern in reprisal. (Pickthall)

59.7. Was Allah Seinem Gesandten an Kriegsbeute gibt von den Leuten der Ansiedlungen, so ist es für Allah und den Gesandten und für den nahen Verwandten und die Waisen und die Armen und den "Sohn des Weges", so daß es nicht etwas Rundumgehendes wird zwischen den Reichen von euch, und was der Gesandte euch gibt, so nehmt es, und was er euch untersagt, so enthaltet euch, und fürchtet Allah, Allah ist ja hart im Bestrafen, (Ahmad v. Denffer)

59.7. Was Allah Seinem Gesandten von den Bewohnern der Städte als kampflose Beute zugeteilt hat, das gehört Allah, Seinem Gesandten und den Verwandten, den Waisen, den Armen und dem Sohn des Weges. Dies, damit es nicht nur im Kreis der Reichen von euch bleibt. Was nun der Gesandte euch gibt, das nehmt; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch. Und fürchtet Allah. Gewiß, Allah ist streng im Bestrafen. (Bubenheim)

59.7. Die Fai§-Beute, die Gott Seinem Gesandten vom Hab und Gut der Bewohner der Städte gewährte, steht Gott, dem Gesandten, den Verwandten, den Waisen, den Bedürftigen und den mittellosen Durchreisenden zu, damit nicht nur die Reichen Nutzen davon haben. Was der Gesandte euch an Rechtsbestimmungen verkündet, sollt ihr anwenden! Was Er euch verbietet, sollt ihr unterlassen! Schützt euch vor Gottes Vergeltung! Gott verhängt schwere Strafen. (Azhar)

59.7. Was ALLAH Seinem Gesandten von den Bewohnern der Ortschaften zur Beute machte, so ist dies für ALLAHs (Sache), für den Gesandten, für die von der Verwandtschaft, für die Waisen, für die Armen und für den in Not geratenen Reisenden, damit es (das Vermögen) nicht (nur) unter den Reichen von euch rotiere. Und was der Gesandte euch gab, so nehmt es! Und was er euch verbot, so lasst davon ab! Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber! Gewiß, ALLAH ist hart im Strafen. (Zaidan)

59.7. Was Allah seinem Gesandten von den Bewohnern der Städte (als Beute) zugewiesen hat, gehört Allah und seinem Gesandten, des weiteren den Verwandten, den Waisen, den Armen und dem, der unterwegs ist. (Es soll dem Gesandten vorbehalten sein und von ihm verteilt werden) damit es nicht (als zusätzlicher Besitz) unter denen von euch umläuft, die (schon) reich sind. Was der Gesandte euch nun (aus diesem seinem Verfügungsfonds) gibt, das nehmt an; und was er untersagt, dessen enthaltet euch! Und fürchtet Allah! Er verhängt schwere Strafen. (Paret)

59.7. Was Allah Seinem Gesandten gegeben hat, das ist für Allah und für den Gesandten und für die Verwandten und die Waisen und die Armen und den Sohn des Weges, damit es nicht nur bei den Reichen unter euch umläuft. Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist streng im Strafen. (Rasul)


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