6.51. Waandhir bihi alladhiina yakhafuunaan yuhscharuu ila rabbihim laysa lahum min duunihiwaliyyun wala schafiiAAun laAAallahum yattaquuna
6.51. Warn hereby those who fear (because they know) that they will be gathered unto their Lord, for whom there is no protecting friend nor intercessor beside Him, that they may ward off (evil). (Pickthall)
6.51. Und warne damit diejenigen, die fürchten, daß sie zu ihrem Herrn zusammengebracht werden, - es gibt für sie anstelle Seiner keinen Schutzfreund und keinen Fürsprecher, - damit sie vielleicht gottesfürchtig sind. (Ahmad v. Denffer)
6.51. Und warne damit diejenigen, die befürchten, daß sie zu ihrem Herrn versammelt werden - sie haben außer Ihm weder Schutzherrn noch Fürsprecher -, auf daß sie gottesfürchtig werden mögen! (Bubenheim)
6.51. Mit dem dir offenbarten Koran warne jene Menschen, die sich Gedanken über den Jüngsten Tag machen, an dem sie zu ihrem Herrn geführt werden, Dem gegenüber sie keinen Helfer und keinen Fürsprecher haben, auf dass sie gottesfürchtig werden mögen. (Azhar)
6.51. Und ermahne damit diejenigen, die fürchten, zu ihrem HERRN versammelt zu werden, während es für sie (dabei) anstelle von Ihm weder Wali noch Fürbittenden gibt, damit sie Taqwa gemäß handeln. (Zaidan)
6.51. Und warne damit diejenigen, die sich darauf gefaßt machen müssen, (dereinst) zu ihrem Herrn (zum Gericht) versammelt zu werden, und (die dann) außer ihm weder Freund noch Fürsprecher haben! Vielleicht werden sie gottesfürchtig sein. (Paret)
6.51. Und warne hiermit diejenigen, die da fürchten, daß sie vor ihrem Herrn versammelt werden - wo sie außer Ihm keinen Beschützer noch Fürsprecher haben werden -, auf daß sie doch gottesfürchtig werden mögen. (Rasul)