6.69. Wama AAala alladhiinayattaquuna min hisabihim min schay-in walakindhikra laAAallahum yattaquuna
6.69. Those who ward off (evil) are not accountable for them in aught, but the Reminder (must be given them) that haply they (too) may ward off (evil). (Pickthall)
6.69. Und nichts obliegt denjenigen, die gottesfürchtig sind von ihrer Abrechnung, - aber Erinnern, damit sie vielleicht gottesfürchtig sind. (Ahmad v. Denffer)
6.69. Denjenigen, die gottesfürchtig sind, obliegt in keiner Weise, sie zur Rechenschaft zu ziehen, sondern nur die Ermahnung, auf daß sie gottesfürchtig werden mögen. (Bubenheim)
6.69. Die Gottesfürchtigen tragen nicht die Verantwortung für die Sünden dieser ?beltäter. Aber sie müssen sie an Gott und Seine Offenbarung erinnern, auf dass sie Gott fürchten mögen. (Azhar)
6.69. Diejenigen, die Taqwa gemäß handeln, verantworten von ihrer Rechenschaft nichts; doch (sie haben die Pflicht) zur Ermahnung, damit sie (die Lästerer) Taqwa suchen. (Zaidan)
6.69. Und diejenigen, die gottesfürchtig sind, brauchen sie (wegen ihrer früheren Taten) nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Es ist vielmehr nur eine Mahnung. Vielleicht würden sie gottesfürchtig sein. (Paret)
6.69. Den Gottesfürchtigen obliegt nicht die Verantwortung für jene, sondern nur das Ermahnen, auf daß jene gottesfürchtig werden mögen. (Rasul)