64.1. All that is in the heavens and all that is in the earth glorifieth Allah; unto Him belongeth sovereignty and unto Him longeth praise, and He is Able to do all things. (Pickthall)
64.1. Es preist Allah, was in den Himmeln und was auf der Erde ist, Sein ist die Herrschaft, und Sein ist das Lob, und Er ist zu allem imstande. (Ahmad v. Denffer)
64.1. Allah preist (alles), was in den Himmeln und (alles) was auf der Erde ist. Ihm gehört die Herrschaft, und Ihm gehört (alles) Lob, und Er hat zu allem die Macht. (Bubenheim)
64.1. Alles, was in den Himmeln und auf Erden ist, lobpreist Gott. Ihm gehört die Herrschaft, und ihm gebührt der Dank. Seine Allmacht umfasst alles. (Azhar)
64.1. ALLAH lobpreisen alle, die in den Himmeln und auf Erden sind. Ihm gehört die Herrschaft und Ihm gebührt alles Lob. Und ER ist über alles allmächtig. (Zaidan)
64.1. Es preist Allah (alles), was im Himmel und auf Erden ist. Er hat die Herrschaft (über die ganze Welt). Ihm sei Lob! Er hat zu allem die Macht. (Paret)
64.1. Es preist Allah, was in den Himmeln und auf der Erde ist; Sein ist das Königreich und Sein ist das Lob, und Er hat Macht über alle Dinge. (Rasul)
64.1. (Alles,) was in den Himmeln und auf der Erde ist, lobpreist Allah. Er ist der Besitzer der Herrschaft, der Lobenswerte, der Allvermögende. (Périsset)