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Quran
2.283. Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, dann sollen Pfänder in Empfang genommen werden. Und wenn dann einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, so soll derjenige, dem (es) anvertraut wurde, das ihm anvertraute Pfand (wieder) aushändigen, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten. Und verheimlicht kein Zeugnis. Wer es aber verheimlicht, dessen Herz ist gewiß sündhaft. Und Allah weiß über das, was ihr tut, Bescheid.
69.19. Faamma man uutiya kitabahubiyamiinihi fayaquulu haomu iqrauu kitabiyah
69.19. Then, as for him who is given his record in his right hand, he will say: Take, read my book! (Pickthall)
69.19. Und was den angeht, dem seine Schrift in seine Rechte gegeben wird, so sagt er: "Ihr da, lest meine Schrift, (Ahmad v. Denffer)
69.19. Was nun jemanden angeht, dem dann sein Buch in seine Rechte gegeben wird, der wird sagen: "Ihr da, lest mein Buch. (Bubenheim)
69.19. Wer sein Buch in die rechte Hand erhält, wird erfreut sagen: "Nehmt und lest mein Buch! (Azhar)
69.19. Also hinsichtlich desjenigen, dem sein Register mit der Rechten gegeben wird, so sagte er: „Nehmt, lest mein Register! (Zaidan)
69.19. Wem dann seine Schrift (mit dem Verzeichnis seiner Taten) in seine Rechte gegeben wird, der sagt: "Da, verleset meine Schrift! (Ich habe nichts zu befürchten.) (Paret)
69.19. Was dann den anbelangt, dem sein Buch in die Rechte gegeben wird, so wird er sagen: "Wohlan, lest mein Buch. (Rasul)
69.19. Derjenige, der sein Buch in die rechte Hand erhält, wird sagen: "Ihr da, lest mein Buch. (Périsset)