70.11. Yubassaruunahum yawaddu almudschrimu lawyaftadii min AAadhabi yawmi-idhin bibaniihi
70.11. Though they will be given sight of them. The guilty man will long be able to ransom himself from the punishment of that day at the price of his children (Pickthall)
70.11. Sie sind ihrem Anblick ausgesetzt, liebend gern hätte es der Verbrecher, wenn er sich von der Strafe dieses Tages mit seinen Kindern auslöste, (Ahmad v. Denffer)
70.11. obwohl sie ihrem Anblick ausgesetzt sein werden. Der Übeltäter hätte es gern, wenn er sich von der Strafe jenes Tages loskaufte mit seinen Söhne (Bubenheim)
70.11. Sie werden aber einander solange sehen, bis sie sich kennen. Der Schuldige möchte sich gern von der qualvollen Strafe dieses Tages freikaufen und seine Kinder dafür geben, (Azhar)
70.11. Und sie werden ihnen gezeigt. Der schwer Verfehlende wünscht sich, er könnte sich von der Peinigung an diesem Tag freikaufen mit seinen Söhnen, (Zaidan)
70.11. Sie haben die Möglichkeit, die Menschen (mit denen sie seinerzeit zusammengelebt haben) zu sehen. (Und) der Sünder möchte sich dann gern von der Strafe jenes Tages mit seinen Söhnen loskaufen, (Paret)
70.11. werden sie in Sichtweite zueinander gebracht werden, und der Schuldige würde sich wohl (gern) loskaufen von der Strafe jenes Tages mit seinen Kindern (Rasul)
70.11. obschon sie einander (am Tag des Gerichts) sehen werden. An jenem Tag wird der Schuldige (des Unglaubens) sich mit seinen Kindern loskaufen wollen, (Périsset)