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Quran
5.106. O die ihr glaubt, wenn einem von euch der Tod naht zu der Zeit, da (er sein) Vermächtnis (macht), (soll) das Zeugnis unter euch (erfolgen) durch zwei gerechte Personen von euch, oder durch zwei andere, (die) nicht von euch (sind), wenn ihr im Land umherreist und euch dann das Unglück des Todes trifft. Ihr sollt sie nach dem Gebet festhalten, und sie sollen dann, wenn ihr zweifelt, bei Allah schwören: "Wir verkaufen es für keinen Preis, auch wenn es sich um einen Verwandten handelt, und verheimlichen das Zeugnis Allahs nicht; wir gehörten sonst wahrlich zu den Sündhaften."
72.2. Yahdii ila alrruschdi faamannabihi walan nuschrika birabbina ahadan
72.2. Which guideth unto righteousness, so we believe in it and we ascribe unto our Lord no partner. (Pickthall)
72.2. Er leitet recht zum rechten Handeln, und wir glauben daran, und sicher geben wir unserem Herrn nicht einen Mitgott, (Ahmad v. Denffer)
72.2. der zur Besonnenheit leitet; so haben wir an ihn geglaubt, und wir werden unserem Herrn niemanden beigesellen. (Bubenheim)
72.2. der zum rechten Weg führt, und wir haben daran geglaubt. Wir werden unserem Herrn niemals einen Gefährten beigesellen. (Azhar)
72.2. Er leitet zur Vernunft recht. Dann verinnerlichten wir den Iman an ihn, und wir werden mit niemandem Schirk unserem HERRN gegenüber betreiben.“ (Zaidan)
72.2. der auf den rechten Weg führt, und wir glauben nun an ihn und werden unserem Herrn niemand (als Teilhaber an seiner Göttlichkeit) beigesellen". (Paret)
72.2. der zur Rechtschaffenheit leitet; so haben wir an ihn geglaubt, und wir werden unserem Herrn nie jemanden zur Seite stellen. (Rasul)
72.2. die zur Rechtschaffenheit führt. Wir glauben daran und werden (fortan) unserem Herrn niemanden (mehr als Teilhaber) beigesellen. (Périsset)