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Quran
5.31. Da schickte Allah einen Raben, der in der Erde scharrte, um ihm zu zeigen, wie er die böse Tat an seinem Bruder verbergen könne. Er sagte: "O wehe mir! War ich unfähig, zu sein wie dieser Rabe und die böse Tat an meinem Bruder zu verbergen?" So wurde er von denjenigen, die bereuen.

[ alMa'ida:31 ]


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 Kapitel: Der Handel
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Ansicht der Ahadith 13-24 von 27 Ahadith, Seite 2/3

 

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Kapitel: 32, Nummer: 20
'Abdullah Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Keiner von euch darf den Kauf derselben Ware anstreben, die sein Bruder zu kaufen beabsichtigt und fanget die Ware nicht auf dem Weg ab und wartet, bis sie ihren Platz auf dem Markt eingenommen hat. "*(*Dieses Gebot garantiert Chancengleichheit für alle Menschen, die sich im guten Glauben zum Markt begeben und auf das Eintreffen der Ware warten. Siehe Hadith Nr. 2139)


Kapitel: 32, Nummer: 21
'Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Wir fingen die Reitenden auf dem Weg ab und kauften von ihnen Lebensmittel, und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot uns die Ware zu verkaufen, bis wir auf dem Lebensmittelmarkt angekommen waren." (Siehe Hadith Nr. 2139, 2165 und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 32, Nummer: 22
'Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Die Leute kauften Lebensmittel auf der Hochebene des Marktes und verkauften diese an Ort und Stelle. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, erlaubte es ihnen nicht eher die Ware zu verkaufen, bis sie sie zu einer anderen Stelle umgesetzt hatten."(Siehe Hadith Nr. 2139, 2165, 2166 und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 32, Nummer: 23
'Abdullah Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot die Muzabana, und die Muzabana ist, dass Früchte gegen Datteln mit derselben Maßeinheit und Rosinen gegen frische Weintrauben mit derselben Maßeinheit verkauft werden."


Kapitel: 32, Nummer: 24
Abu Bakra, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Verkauft nicht Gold gegen Gold, es sei denn ein Tausch eines Gleichen gegen ein Gleiches auch nicht Silber gegen Silber, es sei denn ein Tausch eines Gleichen gegen ein Gleiches verkauft aber Gold gegen Silber und Silber gegen Gold, wie ihr wollt."


Kapitel: 32, Nummer: 25
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Allah sagte: »Ich werde Selbst für drei Arten von Menschen am Tage der Auferstehung ein Gegner sein: Für einen Menschen, der ein Versprechen durch einen Schwur in Meinem Namen abgab und danach untreu handelte und für einen Menschen, der einen Freien (als Sklaven) verkaufte und den Erlös davon unterschlug und für einen Menschen, der einen anderen in seinen Dienst einstellte und ihm für die von ihm geleistete Arbeit keinen Lohn zahlte.«"


Kapitel: 32, Nummer: 26
Dschabir Ibn 'Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen, als er in Makka im Jahre der Eroberung war: »Wahrlich, Allah verbietet, und auch Sein Gesandter, den Handel mit dem Alkohol*, den verendeten Tieren*, dem Schwein* und den Götzenbildern* (bzw. Götzenfiguren).«Darauf wurde ihm folgende Frage gestellt: »O Gesandter Allahs, wie ist es mit dem Fett der verendeten Tiere? Denn damit werden Schiffe angestrichen und Leder gepflegt und von den Menschen als Brennstoff für ihre Lampen gebraucht.« Der Prophet sagte: »Nein! Das ist verboten!« Dann sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm: »Allah verfluche die Juden denn Allah hat ihnen wahrlich das Fett dieser Tiere verboten** und sie sammelten es, verkauften es und verzehrten den Erlös davon.« ... "(*Ware ohne Marktwert und ohne rechtlichen Schutz wie Haftung und Schadenersatz dazu gehört auch das Kreuz. **Vgl. dazu Qur'an-Vers 6:146, sowie Hadith Nr. und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 32, Nummer: 27
Abu Mas'ud Al-Ansaryy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot den Erlös aus dem Verkauf eines Hundes*, das Brautgeld für eine Prostituierte und die Beschenkung eines Wahrsagers. "(Siehe Hadith Nr. 0172, 2236, 2363, 2365, 3225, 3321, 3323 f., 8480, 6009 und die ausführlichen Anmerkungen dazu)


Kapitel: 32, Nummer: 3
Al-Miqdam, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Niemals hat einer etwas besseres verzehrt als eine Nahrung, die er aus dem Arbeitslohn seiner Hände erwarb. Und David, der Prophet Allahs, Allahs Friede auf ihm, ernährte sich von dem Arbeitslohn seiner Hände. "


Kapitel: 32, Nummer: 4
Dschabir Ibn 'Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Allah möge Sich eines Menschen erbarmen, der mit den Menschen freundlich umgeht, wenn er verkauft, kauft oder eine Forderung stellt. "


Kapitel: 32, Nummer: 5
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Es gab einen Händler, der den Menschen seine Ware auf Kredit verkaufte und wenn er einen in Not geratenen Menschen sah, sagte er zu seinen Gehilfen: »Erlasset ihm seine Schulden, möge Allah uns auch unsere Schuld erlassen!« Da erließ ihm Allah seine Schuld. "


Kapitel: 32, Nummer: 6
Hakim Ibn Hizam, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Der Käufer und der Verkäufer haben immer solange die freie Entscheidung, bis sie sich voneinander trennen. ... Wenn sie miteinander wahrhaftig und ehrlich waren, so ist das zwischen ihnen abgewickelte Geschäft segensreich geworden und wenn sie etwas verschwiegen oder gelogen hatten, so ist jeglicher Segen von ihrem Geschäft abgeschnitten."



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