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Quran
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 35.39. Er ist es, Der euch zu Nachfolgern auf der Erde gemacht hat. Wer nun ungläubig ist, dessen Unglaube lastet auf ihm. Und den Ungläubigen mehrt ihr Unglaube nur noch die Abscheu bei ihrem Herrn; und den Ungläubigen mehrt ihr Unglaube nur noch den Verlust. [ Fatir:39 ]
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Übersicht Kapitel: Das Vorkaufsrecht (Schuf'a) |
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Ansicht der Ahadith
1-2 von 2 Ahadith, Seite 1/1 |
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Kapitel: 34, Nummer: 1 |
| Dschabir Ibn 'Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "In seiner Rechtsprechung erkannte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, das Vorkaufsrecht an, solange dabei keine Teilung stattfand. Wenn aber bereits Grenzen gezogen und Wege geebnet worden waren, so war das Vorkaufsrecht nicht anzuwenden. "
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Kapitel: 34, Nummer: 2 |
| 'A'ischa Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: "Ich fragte: »O Gesandter Allahs, ich habe zwei Nachbarn. Wem von den beiden soll ich das Geschenk geben?« Und er antwortete: »Demjenigen, dessen Tür zu dir am nächsten ist.« "
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Ansicht von
1-2 von 2 Ahadith, Seite 1/1 |
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