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80.40. Und auf (den anderen) Gesichtern wird an jenem Tag Staub sein.

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 Kapitel: Die Heirat (Nikah)
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Ansicht der Ahadith 25-36 von 67 Ahadith, Seite 3/6

 

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Kapitel: 60, Nummer: 31
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Keiner Frau ist es (von Allah) erlaubt, dass sie die Scheidung ihrer Schwester verlangt, um deren Feld für sich selbst räumen zu lassen. Denn es wird ihr von Allah nur das zuteil werden, was für sie vorbestimmt ist."


Kapitel: 60, Nummer: 32
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "'Abdu-r-Rahman Ibn 'Auf, kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und auf seinem Körper waren gelbe Spuren* zu sehen. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, fragte ihn nach dem Grund, und er gab an, dass er eine Frau von den Al-Ansar geheiratet habe. Der Prophet fragte ihn: »Was hast du ihr (für eine Brautgabe) gegeben?« Er sagte: »Soviel vom Gold, wie das Gewicht eines Dattelkerns.« Da erwiderte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm: »Gib ein Festmahl, mindestens mit einem Schaf!« "(Die gelben Spuren kommen gewöhnlich zustande durch die Verwendung der Henna bei solchen Feierlichkeiten. Siehe Hadith Nr.5151)


Kapitel: 60, Nummer: 33
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sah, dass 'Abdu-r-Rahman Ibn 'Auf gelbe Spuren auf seinem Körper hatte. Als er ihn nach dem Grund fragte, sagte dieser:»Ich habe eine Frau geheiratet und ihr (als Brautgabe) soviel vom Gold geleistet, wie das Gewicht eines Dattelkerns.« Der Prophet sagte zu ihm:»Allah möge dir diese (Ehe) segnen. Gib ein Festmahl, mindestens mit einem Schaf!« "(Siehe Hadith Nr.5153 und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 60, Nummer: 34
'A'ischa berichtete: "Ich ließ eine Braut feierlich zu ihrem Mann aus den Al-Ansar begeleiten. Der Prophet Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu mir: »Du 'A'ischa, ihr wurdet ja von keiner feierlichen Stimmung begleitet, obgleich diese den Al-Ansar sehr gefällt!« "


Kapitel: 60, Nummer: 35
Ibn 'Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wenn einer von euch zu seiner Frau kommt, um ihr beizuwohnen, und dabei sagt: "Bismillah! Allahumma dschannibni-sch-schaithan, wa dschannibi- sch-schaithana marazaqtana (= Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von Satan fern und halte Satan von dem fern, was du uns beschert hast!)",und sollte dabei die Vereinigung der beiden vollzogen worden oder ein Kind bestimmt sein, so wird Satan nie imstande sein, dort einen Schaden zuzufügen."


Kapitel: 60, Nummer: 36
Anas berichtete: "Auf der Hochzeit einer Frau mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, schickte mich der Prophet hinaus, um Menschen zu einer Mahlzeit einzuladen. "


Kapitel: 60, Nummer: 37
'Abdullah Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wenn einer von euch zu einem Hochzeitsmahl eingeladen ist, soll er daran teilnehmen."


Kapitel: 60, Nummer: 38
Sahl Ibn Sa'd berichtete: "Abu Usaid As-Sa'idyy lud den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu seiner Hochzeit ein, auf welcher seine Frau die Hochzeitsgäste bediente, obwohl sie selbst die Braut war.Wisset ihr, was sie dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu trinken gab? Sie legte für ihn in der Nacht zuvor Datteln ins Wasser, und als er mit dem Essen fertig war, gab sie ihm das Dattelwasser zu trinken."(Aus diesem Hadith wird die Zulässigkeit hergeleitet, dass die Frau die Gäste ihres Mannes bedienen darf)


Kapitel: 60, Nummer: 39
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Als der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, Frauen und Kinder sah, die gerade von einer Hochzeitsfeier zurückkamen, stand er in Erwartung des Segens auf und sagte: »O Allah, Du weißt, dass diese Menschen bei mir zu den liebsten gehören!«"*(*Diese Aussage zeigt, wie segensreich eine soziale Bindung in der muslimischen Gesellschaft sein kann. Die Segenserwartung bezieht sich auf jeden Fall nicht auf eine Hochzeitsfeier, in der etwas Gottmißfälliges, wie z. B. Alkoholtrinken u. ä, getrieben wird)


Kapitel: 60, Nummer: 4
Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, machte gewöhnlich die Runde bei seinen Frauen und besuchte sie alle in einer einzigen Nacht, und sie waren an der Zahl neun Frauen " ...


Kapitel: 60, Nummer: 40
Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Eine Frau darf nicht fasten,* während ihr Mann anwesend ist, es sei denn mit seiner Erlaubnis "(*Es handelt sich nur um das freiwillige Fasten außerhalb der Fastenzeit im Monat Ramdan. Das im Hadith ausgesprochene Verbot gewährleistet ein harmonisches Leben in der Ehe, damit die Frau, die sich sonst stets wegen Kopfschmerzen bei ihrem Mann entschuldigt, nicht auch noch im Fasten eine weitere Entschuldigung findet denn während des Fastens ist der Geschlechtsverkehr zu unterlassen. Siehe Hadith Nr. 5193, 5194, 5273, 5275, 5283 und die ausführlichen Anmerkungen dazu)


Kapitel: 60, Nummer: 41
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wenn ein Mann seine Frau in sein Bett bittet, und sie es ablehnt,* zu ihm zu gehen, so wird sie von den Engeln solange verflucht, bis sie am nächsten Morgen aufsteht. "(*Wenn der Mann mit seiner Frau in einer Einehe lebt, so ist er auf sie allein angewiesen hier kann die Frau ihre Weiblichkeit als Waffe gegen die Begierde des Mannes benutzen, was Disharmonie und schädliche Auswirkungen, ja so gut wie eine Erniedrigung und Strafe zugleich gegen den Mann bedeuten kann. Die Aussage im Hadith ist zwar verallgemeinert, ob es sich um Einehe oder Mehrehe handelt, warnt jedoch davor, wenn die ablehnende Haltung der Frau bei Normalität geschieht, d.h. wenn sie Wert auf das Fortbestehen der Ehe legt. Die Ablehnung der Frau ist jedoch dann rechtlich zulässig, wenn sie psychisch - etwa wegen eines Trauerfalls -, physisch wegen körperlicher Leiden - wie etwa bei genetalischen Schmerzen durch baktrielle Entzündung - nicht dazu fähig ist oder wenn sie ihre Scheidung ernsthaft begehrt und die Nähe ihres Mannes auf die Dauer verwünscht. In einem solchen Fall spielt der Haß (Kurh) eine Rolle, der zu dem genannten Chul' oder Chal' führt (Vgl. Rassoul: Die Scheidung nach islamischem Recht, Islamische Bibliothek, Köln). In der Sunna sind ähnliche Fälle vorgekommen, wo der Mann seine Frau vergeblich anflehend darum bat, ihre ablehnende Haltung ihm gegenüber aufzugeben. Die Ehe wurde dann durch den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, geschieden nachdem die Frau auf die Scheidung bestand. Siehe Hadith Nr.5192, 5194, 5273, 5275, 5283 (»O 'Abbas, wunderst du dich nicht über die Liebe des Mugith für Barira und über den Haß Bariras gegen Mugith?«) sowie die ausführlichen Anmerkungen dazu)



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